Darf der Arbeitgeber die Zustellung der Gehaltsabrechnung ändern?

7 Antworten

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Es sind dabei zwei Dinge zu beachten, wenn es keine anders lautenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag gibt ("Betriebsvereinbarung" entfällt, weil es ja keinen Betriebsrat gibt):

Erstens: Der Arbeitgeber muss eine (erneute) Gehaltsabrechnung nur dann überhaupt ausstellen, wenn sich Daten gegenüber der vorherigen Abrechnung Geändert haben - Gewerbeordnung GewO § 108 "Abrechnung des Arbeitsentgelts" Abs. 2:

Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.

Zweitens: Wenn der Arbeitgeber eine Abrechnung ausstellt, ist er nicht verpflichtet, sie dem Arbeitnehmer postalisch oder auf anderem Wege zuzustellen; er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er sie zur Abholung bereithält.

Decoup2 
Fragesteller
 12.02.2018, 08:52

Was ist mit der Tatsache das die Datev Firma ohne meine Zustimmubg nun meine persönlichen Daten erhält? Mindestens dem müsste ich doch zustimmen oder?

Familiengerd  12.02.2018, 11:57
@Decoup2

DATEV ist ein IT-Unternehmen, das Software u.a. zur Personabrechnung entwickelt.

Dieses Unternehmen selbst erhält Deine Daten also sicher nicht zu - es sei denn, es würde außerdem auch noch für Deinen Arbeitgeber Personalabrechnungsdienstleistungen erbringen.

Es ist nicht unüblich, dass - vor allem kleinere - Unternehmen die Personalabrechnung "outsourcen", also externe Dienstleister damit beauftragen.

Also benutzt entweder Dein Arbeitgeber selbst oder der beauftragte Dienstleister die DATEV- Software, und Du musst Dich auf der entsprechenden Seite anmelden, um Zugriff auf Deine Abrechnungsdaten zu erhalten und Sie herunterladen zu können.

Dagegen ist allgemein - und auch datenschutzrechtlich - nichts einzuwenden; schließlich unterliegen diejenigen Personen, die mit der "Verarbeitung" Deiner Daten befasst sind, einer Verschwiegenheitsverpflichtung, die auch gesetzlich geregelt ist.

Bei der Zustellung der Gehaltsabrechnung kommt es darauf an, dass sie PERSÖNLICH und VERTRAULICH vorgenommen wird (vorher: Postgeheimnis).

Jetzt musst Du Dich  einloggen: Sofern nicht alle das gleiche Passwort haben, ist somit ebenfalls die Vertraulichkeit gewahrt und alles ist in Ordnung.

Da brauchst Du nicht zuzustimmen.

Etwas anderes wäre es, wenn Du blind wärest und daher nicht online könntest (obwohl auch das mit entsprechenden teuren Hilfsmitteln möglich ist).

Klar darf er das. Wenn der AG wegen jedem unwichtigen Mist, wie z.B. diese Gehaltsabrechnung, seine Mitarbeiter um Erlaubsnis bitten müsste, könnte er gleich zusperren.

Einzige Voraussetzung ist, dass nur du auf deine Gehaltsabrechnung zugreifen kannst.

Solange er dir die Möglichkeit gibt das Ganze über einen PC in der Firma herunterzuladen, es auch auszudrucken bei Bedarf und es nach wie vor persönlich ist, darf er das machen.

Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass du die Info erhältst dass das Dokument da ist und die Möglichkeit hast es dir auch zu besorgen.

Klar ist das zulässig. Woher leitest du denn einen Rechtsanspruch auf postalische Zustellung ab?

Familiengerd  08.02.2018, 13:09
Woher leitest du denn einen Rechtsanspruch auf postalische Zustellung ab?

In der Tat: Die gibt es nicht ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung!