Misverständnis bei Lohn/Gehaltsabrechnung?
Hi, also ich habe vom 17. August bis 13. September gearbeitet und würde ca 800 brutto und 700 netto bekommen. Am Ende des Monats August habe ich ca. 300 euro auf mein Konto überwiesen bekommen. Vor ein paar Tagen habe ich meine Lohn/Gehaltsabrechnung bekommen, wo steht, dass ich 137 euro bekommen würde, was ja zu wenig wäre. Außerdem werden mir ca 300 euro für "ber. ausbildung" abgezogen. Was heißt denn das? Da ich insgesamt auch 24 Überstunden habe, würde ich nächste Woche Urlaub bekommen, da ich eine 25 Wochenstunden habe. Würde es gehn dass ich diese Überstunden ausbezahlt bekomme? Danke schon mal im voraus!

5 Antworten
Auf dieser Lohnabrechnung dürftest du anteiliges Gehalt für den Monat August + Geld für 16 Überstd. + Zulagen bekommen haben. Brutto also 571,40€,
Davon gehen noch die Sozialversicherungsabzüge ab und dein Vorschuß den du ja schon erhalten hast. D.h. du bekommst für den August noch137,17 ausgezahlt. Insgesamt netto ca. 470€. (wovon du ca. 300€ schon vorab bekommen hast).
Deine Arbeitszeit für den September wird mit der Septemberabrechnung Ende Sept./Anf. Oktober abgerechnet.
Überstunden werden anscheinend ausgezahlt.
Wo ist das Problem?
Also du (wenn ich dich duzen darf :) ) hast bisher 14 Tage im Monat August und 13 Tage in diesem Monat gearbeitet, dir wurden diesen Monat nur die 14 Tage gutgeschrieben, die anderen 13 Tage + Überstunden werden dir sehr wahrscheinlich im nächsten Monat überwiesen.
Weißt du denn wie viel € du pro Stunde verdienen solltest? ganz besonders interresiert uns viele Stunden du bisher insgesammt gearbeitet hast, denn dann können wir genauere Berechnungen durchführen.
Hoffe können dir gleich noch weiterhelfen :)
Ich schätze mal die Abrechnung bezieht sich nur auf den Monat August und beinhaltet entsprechend den Lohn für August. Für September wirst du wohl noch eine seperate Lohnabrechnung bekommen.
kläre das mit deinem Arbeitgeber, der kann dir da weiterhelfen. Woher soll hier jemand wissen, wie die Überstunden verrechnet werden, das ist normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt.
"ber. ausb" heisst " bereits ausbezahlt". Den Rest Du wohl mit deinem Chef klären müssen.