Frage zu: Gehaltsabrechnung/Lohnabrechnung im öffentlichen Dienst, ZV-Beitrag, Zusatzversicherung

3 Antworten

Das sind Beiträge zur Zusatzversicherung (VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Von dort erhälst Du später eine Zusatzrente. Ein Großteil trägt der Arbeitgeber, einen Teil musst Du selber tragen. Diese Beiträge müssen versteuert werden, deswegen erscheinen sie im so genannten zusatzversorgungspflichtigem Bruttobetrag.

Bei uns (Bayern) werden diese Abgaben ein wenig anders genannt, ändert aber natürlich nichts an der Richtigkeit der Aussage:

ZV Steuer-Hinz-Betrag

Soweit ein Teil der Umlage des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung (z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) steuerpflichtig ist, wird dieser Anteil separat dargestellt und dem Steuerbrutto hinzugerechnet.

ZV SV-Hinz-Betrag

Soweit ein Teil der Umlage des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung (z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) sozialversicherungspflichtig ist, wird dieser Anteil separat dargestellt und dem jeweiligen Sozialversicherungsbrutto (KV/PV/RV/ALV) hinzugerechnet.

ZV-Uml. Regelentg. AN

Umlage-Beitrag der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgung (z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder u.a.), den der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt einbehält.

@kristallvogel

Da sieht man den Profi! Nun ist die Frage glaube ich wirklich gut beantwortet! Schöne Ostern allen!!!

Mehrere Fragen:

- in welchem Bundesland?

- beziehst du Vermögenswirksame Leistungen?

- hast du eine zusätzliche Krankenversicherung?

Berlin - nein - nein (nur die gesetzliche) - nein

@Wunderblume82

Hat sich ja nun eh erledigt, da steftei ja schon geschrieben hat, dass es das ist, was ich vermutet habe.

@kristallvogel

tut mir leid, dass ich zuvorgekommen bin, aber zusammen sind wir stark!

@steftei

Das muss doch nicht leid tun, hat mir schon Tipparbeit erspart ;o)

@steftei

[Doppelpost]

@steftei

[und weil's so schön war - bzw. das System so langsam ...]

Ich denke dass dein Arbeitgeber bewusst etwas mehr überweist, was dir denn als Zusatzversicherung angerechnet wird. Der Mehrlohn muss dem entsprechend versichert und steuert werden, stellt aber eine Art Freibetrag für deine Lohnsteuer da.