Onkels unterhalt steuerlich geltend machen?

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Das ist in §33a EStG geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

Entscheiden ist, ob den Onkel inländische Mittel ( Harz4, Sozialhilfe , ...) wegen des Unterhalt gekürzt werden.

Ja, im Rahmen der Unterstützung für bedürftige Personen, als außergewöhnliche Belastung.

Allerings wird das Einkommen des Onkels angerechnet.

Unter Umständen kann auch die Übertragung von Freibeträgen, z.B. Behinderung gegeben sein.

Nein. Das ist Privatvergnügen wenn ihr Euer Geld an einen Verwandten verschenkt. Es besteht ja weder eine Unterhaltspflicht noch sonst was.

Moralisch verpflichtet fühlen ist Eure Privatangelegenheit!

passaufdichauf  16.03.2017, 10:41

Er kann dies unter "außergewöhnliche Belastung" absetzen.

Hallo,

letztes Jahr haben wir meine Tante finanziell unterstützt, sie lebt im Ausland (Polen). Sie hat einen behinderten Sohn der auch Unterstützung braucht. Die beiden bekommen monatlich 400 € Rente. Kann ich den Unterhalt steuerlich absetzen?

Vielen Dank im Vorau

Ja, ihr könnt diese Unterstützung als "außergewöhnliche Belastung" durch die "Unterstützung bedürftiger Personen" steuerlich geltend machen - es sind für 2016 maximal bis zu 8652 Euro "absetzbar".