Onkels unterhalt steuerlich geltend machen?
Hallo allerseits,
letztes Jahr haben wir den Onkel von meiner Frau finanziell unterstützt. Die Eltern von meiner Frau sind gestorben, als sie noch Kind war. Damals hat ihr Onkel das Sorgerecht für meine Frau übernommen. Kann ich diesen Unterhalt steuerlich geltend machen?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Das ist in §33a EStG geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Entscheiden ist, ob den Onkel inländische Mittel ( Harz4, Sozialhilfe , ...) wegen des Unterhalt gekürzt werden.
Ja, im Rahmen der Unterstützung für bedürftige Personen, als außergewöhnliche Belastung.
Allerings wird das Einkommen des Onkels angerechnet.
Unter Umständen kann auch die Übertragung von Freibeträgen, z.B. Behinderung gegeben sein.
Nein. Das ist Privatvergnügen wenn ihr Euer Geld an einen Verwandten verschenkt. Es besteht ja weder eine Unterhaltspflicht noch sonst was.
Moralisch verpflichtet fühlen ist Eure Privatangelegenheit!
Er kann dies unter "außergewöhnliche Belastung" absetzen.
Hallo,
letztes Jahr haben wir meine Tante finanziell unterstützt, sie lebt im Ausland (Polen). Sie hat einen behinderten Sohn der auch Unterstützung braucht. Die beiden bekommen monatlich 400 € Rente. Kann ich den Unterhalt steuerlich absetzen?
Vielen Dank im Vorau
Ja, ihr könnt diese Unterstützung als "außergewöhnliche Belastung" durch die "Unterstützung bedürftiger Personen" steuerlich geltend machen - es sind für 2016 maximal bis zu 8652 Euro "absetzbar".