Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen, obwohl der Ex-Partner Aussage verweigert
Hallo, ich benötige eine Antwort m Bereich der Steuer / Unterhalt. Ich zahle meiner Noch-Ehefrau zur Zeit Unterhalt in Höhe von 560€ monatlich (Trennungsunterhalt). Dies habe ich im Jahre 2014 auch getan und möchte diese Zahlungen jetzt von der Steuer absetzen. Es gibt die Möglichkeit nach Anlage U diese Leistungen abzusetzen. Dabei muss der Empfänger das Geld als Einkommen versteuern (Hat daher also vermutlich finanzielle Nachteile). Meine Ex-Frau weigert sich daher, die Anlage U zu unterschreiben und den Unterhalt als Einkommen anzugeben. Die andere Möglich ist, den Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen; hierbei muss sie nicht zustimmen. Das Finanzamt benötigt jedoch eine komplette Aufstellung über ihr Einkommen des Jahres 2014. Nun weiß ich zufällig, dass sie ebenfalls eine Steuererklärung für das Jahr 2014 gemacht hat (also auch das Einkommen aufgeführt). Es ist also so, dass das Finanzamt Zugriff auf diese Daten von ihr hat.
Ist es ausreichend, wenn das Finanzamt über ihr Einkommen Kenntnis hat, oder muss ich selbst dieses Einkommen von ihr kennen und dem Amt vorlegen? Meine Ex-Frau würde sich natürlich weigern, mir diese Auskünfte zu geben. Dann stehe ichblöd da und könnte überhaupt nichts steuerlich geltend machen (Und es handelt sich ja immerhin um 6720€) Welche anderen Möglichkeiten habe ich sonst? Kann oder muss ich klagen? Hat das Aussicht auf Erfolg?
Es wäre schön, wenn mir jemand berichten könnte, der auch in der selben Situation war. Vielen Dank
4 Antworten
Es ist schon vieles richtig geschrieben worden.
Es handelt sich um das "begrenzte Realsplitting"
Nur - das Finanzamt ist zunächst nicht zuständig, da es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt:
Wird die Zustimmung vom Unterhaltsempfänger verweigert und ist keine außergerichtliche Lösung möglich (auch ggf. mit Moderation des Finanzamtes), ist Klage einzureichen, zuständig ist das Familiengericht.
Der Klageantrag ist auf Abgabe der Zustimmungserklärung zum begrenzten Realsplitting zu richten, NICHT auf Unterzeichnung der „Anlage U“; auf die Unterzeichnung des Formulars hat man juristisch keinen Anspruch.
Das Zivilurteil, in dem der Unterhaltsberechtigte zur Zustimmung zum Realsplittingverurteilt wird bzw. der Prozeßvergleich, in dem der Unterhaltsberechtigte der Durchführung des Realsplittingszustimmt, ersetzen die Zustimmungserklärung.
Richtig - derjenige der den Steuervorteil erhält ist zum Ausgleich verpflichtet.
außergerichtliche Lösung möglich (auch ggf. mit Moderation des Finanzamtes) das gibt es nicht. Das Finanzamt kann gar nicht so handeln. Sie sind aufgrund des Steuergeheimnis schon zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Weiterhin ist es ja so, dass hier nicht gegen Steuerrecht verstoßen wird. Das sind alles "zivilrechtliche" Probleme. Da mischt sich doch das Finanzamt ein.
Das kenne ich als Geschiedene. Und es war für mich selbstverständlich, meinem Ex, den ich nun echt verabscheut habe, dennoch die gesetzlich vorgeschriebene Auskunft zu geben.
Und damit bin ich beim Thema: Das ist ein GESETZ! Und das sollte deine Ex begreifen. Denn sonst kannst du diese Auskunft einklagen - das würde ich ihr verdeutlichen.
Aber davor gibts noch einen einfacheren Weg: Das Amt kann seinerseits an deine Ex heran treten und eine Auskunft einholen. Bitte also das FA darum, dies zu tun. Sollte das alles nichts nützen, bleibt dir immer noch der Rechtsweg.
Aber das Amt hat die Auskünfte ja schon, weil meine Ex für das Jahr 2014 ja bereits eine Steuererklärung eingereicht hat. Und dort sind ja alle Einkünfte genau aufgeführt. Ich vermute aber mal ganz stark, dass das Amt mir diese Auskünfte nicht weiterreichen darf. Aber nach meinem, laienhaften, Verständnis müsste es ja reichen, wenn allein das Amt über die Einkünfte Bescheid weiß.
Tut es i.a. auch, aber es braucht jährlich - wir sind in D, öhm..... ;) - eben NEUE Auskünfte. Ich musste sie, obwohl sich bei mir nie was änderte, auch alljährlich beibringen..... OO
Ja,das stimmt. Man muss das jedes Jahr aufs Neue beibringen (Danke Bürokratie). Und die Unterschrift auf der Anlage U gilt auch immer nur für ein Jahr. Aber genau darum geht es ja in diesem Fall; nur um das Jahr 2014
Leute ihr schimpft hier völlig zu Unrecht. Noch gibt es das Steuergeheimnis. Da kann nicht ein Dritter zum Finanzamt sagen, bitte öffne mal die Akte, suche die entsprechende Werte heraus und rechne dann mal nach.
Tatsächlich darf das Finanzamt nicht mal bestätigen, dass ein Dritter überhaupt bei denen veranlagt wird.
Wäre ja noch schöner. Da lassen sich zwei erwachsene Menschen scheiden und können ihre "Sachen" nicht regeln und dann soll das Finanzamt dafür einspringen.
Das kann man alles im Zivilrecht lösen.
Wenn siew Gefahr laufen will, dass sie wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden will, kann sie die Unterschrift natürlich verweigern.
Versuche noch mal, ihr das klar zu machen.
Ich glaube nämlich, dass du bei der Angabe als außergewöhnliche Belastung schlechter wegkommst, als wenn du es als Unterhaltsleistung angibst.
Klar würde ich da schlechte wegkommen. Wenn sie mehr als 650€ Einkünfte hatte (was ja nun nicht wirklich viel ist) wird mir was abgezogen.
erklär mir mal bitte, warum sie wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden sollte ....
wäre mir nämlich neu ....
Wenn sich der Betrag steuermindernd bei dem Unterhaltsverpflichteten auswirkt, muss der Unterhaltsempfänger Steuern drauf bezahlen. Oder meinst du, das Finanzamt verzichtet auf die Steuern?
Die Sonderausgaben werden allerdings nur angesetzt, wenn die Zustimmung des Unterhaltsempfängers laut Anlage U vorliegt. Außerdem ist gar nicht gesagt, dass die Ehefrau finanziell dadurch benachteiligt wäre, oder kennst du ihr zvE? Ich wüsste nicht, wie da ein Hinterziehungstatbestand erfüllt sein sollte.
@virginia47:
nochmal die Frage: wo siehst Du eine Steuerhinterziehung?
Du wirst keinen §§ oder sonstirgendwas finden, was Deine These unterstützt.
Ich zumindest kenne keinerlei Begründungen, und ich arbeite seit fast 30 Jahren im steuerlichen Bereich .....
ich lese immer noch keine §§ .....
Wirst du auch nicht, denn das was Virginia47 in Bezug auf Steuerhinterziehung schreibt, im vorliegenden Sachverhalt totaler Quatsch ist.
Weißt du überhaupt, was tatbestandlich eine Steuerhinterziehung ist, Virginia47?
Und wo wird jetzt in deinem konstruierten Sachverhalt eine Steuer hinterzogen? Ich brauche keinen Wikipedia-Link um die tatbestandlichen Voraussetzungen zu wissen.
Deine Ex hat die Anlage U nicht richtig gelesen.
Es ist richtig, dass, wenn Du den Unterhalt als Sonderausgabe abziehen möchtest, sie diesen als Einkommen versteuern muß.
Allerdings bist Du VERPFLICHTET, den steuerlichen "Schaden", also den Unterschied zwischen der "normalen" Steuererklärung und der Steuererklärung incl. Unterhalt zu ersetzen.
Ja,ich habe ihr dies auch bereits angeboten. Sprich, sie hätte keinerlei Nachteil davon.
Trotzdem verweigert sie sich (aus Prinzip und um mir zu schaden).
Dann kannst du sie zivilrechtlich darauf in Anspruch nehmen.
DH, genau richtig. Wie wichtig es doch ist, die Formulare mal genau anzusehen.
wfwbinder und was genau steht denn nun im Formular?
Und dementsprechend ist der Unterhaltszahlende dazu verpflichtet die finanziellen Nachteile des Empfängers (durch das dadurch größere Einkommen) auszugleichen, oder?