Nach drei Jahren Ehe die Scheidung.Muss ich meiner Ex Frau unterhalt zahlen?
Hallo,
Ich und meine(noch)Frau wollen uns scheiden lasse. Gemeinsame Kinder haben wir nicht,aber meine Frau hat in die Ehe eine Tochter gebracht die im August 10Jahre alt wird.Geheiratet haben wir 2010 im September.Ich arbeite Volltags meine(noch)Frau halbe Tage wegen dem Kind. Was erwartet mich Finanziell nach der Scheidung? Muss ich meiner Frau unterhalt zahlen usw.??
5 Antworten
Nach der Scheidung wird wohl kein nachehelicher Unterhalt fällig, da man hier keine ehebedingten Nachteile erkennen kann.
Es ist ja auch nur eine Ehe von kurzer Dauer.
Daher Trennungsunterhalt für 1 Jahr, eventuell bis zur Scheidung, dann wohl nicht s mehr.
Der Versorgungsausgleich muss noch erwähnt werden, also der Ausgleich bzw. gleichmäßgie Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche.
Zunächst kann sie die Differenz des hälftigen gemeinsamen Einkommens zu ihrem Verdienst als Trennungsunterhalt für ein Jahr beanspruchen.
Nachehelicher Ehegattenunterhalt scheidet bei einem eignenen, selbständigen Kind und kurzer Ehedauer aus.
Darüberhinaus wären Zuwesioung der Ehewohung, Hausratteilung, Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) und Zugewinnausgleich zu regeln, ggf. gegeneinander aufzurechen
G imager761
Während des Trennungsjahres hat die Frau ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt von dir.
"Nachehelicher Unterhalt" dürfte bei der Scheidung nicht ausgesprochen werden (gibt es eh' nur noch in Ausnahmefällen...). Die Frau gilt dann als erwerbsfähig und muss für ihren Unterhalt selbst aufkommen (bei einem 10jährigen Kind wäre sie ja auch "voll erwerbsfähig").
Für das Kind musst Du logischerweise keinen Unterhalt zahlen, das es ja nicht dein leibliches (bzw. adoptiertes) Kind ist.
Hey,
du wirst Trennungsunterhalt zahlen müssen, aber auf keinen Fall nachehelichen Unterhalt, dafür war eure Ehe zu kurz. https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/unterhaltsrecht
Wenn ihr euch sonst einig seid, wird alles recht problemlos ablaufen. Ich weiß jetzt nicht exakt euer Trennungsdatum, aber wenn ihr unter 3 Jahren verheiratet seid, dann wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt, da müsste man einen Antrag stellen. Allerdings ist das bei 3 Jahren fast überflüssig.
LG
Was Du bei einer Scheidung für finanzielle Nachteile erwarten, verrät Dir der www.Scheidungskostenrechner.info Ob man sich scheiden sollte - sollte man sich zweimal überlegen - ich kann ein Lied davon singen.