Eheähnliche Lebensgemeinschaft mit 2 Kindern - steuererklärung?
Hallo ! Ich möchte aktuell die Steuererklärung für mich und meinen Lebenspartner machen. Wir haben 2 gemeinsame Kinder und leben auch in einem Haushalt seit Jahren, ich bin jetzt im 3 Jahr. Elternzeit ohne Einkommen und Elterngeld. Aufgrund der häufigen Erkrankungen unseres Sohnes ist die Rückkehr in den beruflichen Alltag noch schwierig. Kann man die Steuererklärung zusammenveranlagen oder nur einzeln? Wie kann ich steuerlich, die Tatsache geltend machen, dass mein Partner für meinen Lebensunterhalt mit aufkommt und auch für die Kinderbetreuungskosten? Aktuell geht dies nach wie vor auch von meinen KOnto aufgrund von Rücklagen aber die Barzahlungen für den Unterhalt sieht man dadurch ja nicht...geht dies pauschal ohne Nachweis von Überweisungen ???Danke für die Hilfe vorab!
5 Antworten
Steuerberater sind her das Beste.
hier gibt´s viel Beratungsbedarf! Steuererklärung nur einzeln, da nicht verheiratet. Unterhalt ja, ohne Nachweise möglich wenn in einem gemeinsamen Haushalt gelebt. Siehe auch hier: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/unterhaltsleistungen.html
Vielleicht auch mal Beratung beim lohnsteuerhilfeverein.
Solange ihr nicht verheiratet seid, könnt ihr keine gemeinsame Steuererklärung machen, ihr werdet beide einzeln veranlagt.
Der Mann ist dir bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes unterhaltspflichtig. Dieser Unterhalt zählt bei dir als Einkommen. Er selbst könnte seine Ausgaben für dich ggf. als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich absetzen.
Das trifft allerdings nicht für den Unterhalt für die Kinder zu, wenn er für diese den jeweiligen Kinderfreibetrag beansprucht bzw. Kindergeld gezahlt wird.
Ein Steuerberater könnte euch helfen, wenn die "Anleitungen zur Einkommensteuererklärung" ( https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do) nicht ausreichen...
Zusammenveranlagung geht nur bei Heirat.
Aber das Zauberwort heißt § 33 a EStG. bis zu 8.472,- für 2015 + der Krankenversicherung für Dich kann Dein LG in seiner Steuererklärung abziehen. Dieser Betrag ist zu kürzen, wenn Deine eigenen Einnahmen und Bezüge 624,- Euro im Jahr übersteigen, um eben den Betrag der 624,- übersteigt.
Heiraten?
Gemeinsame Veranlagung geht nicht anders.