Kann ich das Sorgerecht für meine Geschwister übernehmen?

6 Antworten

Abgesehen von der Volljährigkeit gibt es meiner Erfahrung nach kein festgesetztes Alter. Aber du musst natürlich einige Bedingungen erfüllen. Gerade was das Geschwisterkind mit 5 Jahren betrifft. Zu allererst brauchst du einen eindeutigen Grund warum du das anstreben möchtest. Da wäre es dann absolut Hilfreich, wenn das Jugendamt dann der gleichen Meinung ist. Und im Zweifel solltest du rechtlichen Beistand haben.

Du brauchst natürlich passenden Wohnraum. Davon abgesehen kannst du dann eine Reihe von Hilfen in Anspruch nehmen. Eine mögliche Alternative wäre die Kinder in einer geeigneten Wohngruppe für Kinder unterzubringen. Dann geht das Sorgerecht in der Regel an den Träger über, aber du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Es ist unterm Strich nicht einfach so etwas durchzuführen, und es braucht wirklich gute trifftige Gründe. So eine Nummer habe ich selbst hinter mir, und es war echt nicht leicht.

Wende dich ans Jugendamt. Auch Caritas und ähnliche Institutionen können dich unverbindlich und kostenlos beraten.

Ich drück dir die Daumen.

Sehr unwahrscheinlich, dass du das Sorgerecht übertragen bekommen würdest. Die 'Vorfälle' müssten dem strafrechtlichen Bereich zuordbar sein. Da entscheidet dann auch das familiengericht, nach Anhörung der 15 Jährigen und des Jugendamtes.

by the way- mit deinem Nick erscheinst du mir nicht erziehungsfähig zu sein.

nein du kannst das sorgerecht nicht übernehmen für deine geschwister, da dies bei deinen eltern liegt. die eltern bestimmen wo die kinder leben, wo sie sich aufhalten, wer sie sehen darf und wer sie betreut.

weder hast du die geistige reife um kinder diesen alters zu erziehen, noch verfügst du über genügend einkommen um die kinder zu finanzieren und zu ernähren.

wenn etwas vorgefallen ist und die 15 jährige sich nicht mehr bei den eltern aufhalten will, steht es ihr frei sich in obhut nehmen zu lassen beim jugendamt und in ein heim zu gehen. dort kann auch vorgebracht werden, dass ein verbleib der anderen kinder nicht mehr angebracht ist weil sie massiv sexuell missbraucht werden oder tgl. krankenhausreif geschlagen werden. wenn diese sachen nicht vorliegen, dann bleibt es wie es ist.

das 5-jährige und 11-jährige kind werden dazu nicht weiter gehört, da sie zu jung sind, eigene entscheidungen zu treffen und solche dinge nicht vorbringen. hier entscheiden die eltern oder auf antrag der eltern das familiengericht, wo die kinder zukünftig verbleiben.

sind deine eltern also nicht messis oder extrem-alkoholiker, dann erübrigt sich das jugendamt. was soll denn so massiv vorgefallen sein?

Nein, natürlich nicht. Dazu müsste man deinen Eltern die elterliche Sorge entziehen, wofür die Hürden extrem hoch sind, so dass ein solcher Fall hier mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht vorliegen wird.

Des Weiteren müsste das Familiengericht dich dann auch noch als Vormund auswählen, was als 19-jähriger Student und Geschwister ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist.

Zumal noch bei diesem Nickname ;-)