Bekomme ich eine Art Pflichtteil wenn der Onkel gestorben ist?

7 Antworten

Als Neffe sind sie nicht pflichtteilsberechtigt, kommen aber in der gesetzlichen Erbfolge vor.

Hat der Onkel jemanden per Testament als Erben eingesetz, bekomme sie das was ihnen im Testament zugewendet wurde. Das kann ggf. auch nichts sein.

Gibt es kein Testament dann greift die gesetzliche Erbfolge und diese geht nach Ordnungen. Da keine Kinder/Enkel vorhanden sind, kommt die 2. Ordnung zu Zuge.

Das sind die Eltern des Erblassers ( also Ihre Großeltern) und falls verstorben stattdessen jeweils deren Kinder. Falls deren Kinder ( also insbesondere einer Ihrer Elternteile) auch verstorben sind, wiederum deren Kinder, also somit Sie.

Wenn der Erblasser keine Kinder (mehr) hatte, erbst du anstelle des (wohl verstorbenen) Bruders bzw. der Schwester, dessen/deren Tochter du bist. Du bist also gesetzliche Erbin, ein Pflichtteil spielt hier keine Rolle.

Wenn es kein Testament gibt, müssen die potentielle Erben einen Erbschein beantragen und  das Gericht prüft dann was wem zusteht. Pflichtteil als Nichte/Neffe eher nicht.

es erben seine eltern, und danach deren weitere Anbkömmlinge wenn kein Testament existiert.

Einen Pflichtteil bekommt nur, wer enterbt ist, das ist dann die Hälfte dessen, was er normalerweise geerbt hätte,.


Übrigens, man kann auch Schulden erben.


Nein, als Neffe hast du keinen Pflichtteilsanspruch

Nichte 😊aber danke