Unterhalt mindern durch Umzug weit weg von Arbeitsplatz?

3 Antworten

Bei einen bestehenden Titel gilt natürlich erstmal der Titel weiter, sofern er nicht geändert wird. Eine Änderung kann hierbei nur bei einer wesentlichen Änderung des Einkommens ( in der Regel ist von mind. 10% Differenz) verlangt werden, es sei denn man liegt nah am Selbstbehalt oder es ist bereits ein Mangelfall.

Allerdings besteht beim Mangelfall gegenüber minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegneheit, so das die zwingende Notwendigkeit der erhöhren Werbungskosten vom Unterhaltsschuldner nachzuweisen ist.

wenn jemand das bedürfnis hat umzuziehen, muss es nicht immer nur aus beruflichen gründen sein. vielleicht war ihr die wohnung zu teuer. oder die wohnung zu klein, zu groß. und einer unterhaltspflichtigen person muss ein bestimmter betrag zum leben bleiben. 

Solange sie wenigstens den Mindestunterhalt zahlt, also den Unterhalt nach der untersten Tabellenstufe der Düsseldorfer Tabelle, geht ihr Verhalten in Ordnung. Den Mindestunterhalt darf sie allerdings nicht unterschreiten.