Meine Lehrer haben mir trotz Attest im Zeugnis die Tage als unentschuldigt eingetragen. Dürfen die das?

6 Antworten

Hallo natalia2018,

es wird unterschieden zwischen Fehlen wegen Krankheit und Beurlaubung.

Für Krankheit brauchst du ein Attest, dass dir bescheinigt, dass du aus Gesundheitsgründen die Schule nicht besuchen kannst. Das ist dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

In deinem Fall handelt es sich aber um eine Beurlaubung. Der Antrag dazu muss vorher (und was war anscheinend nicht der Fall!) eingereicht und und von der Schule genehmigt werden. Nicht du entschuldigst nämlich dein Fehlen, sondern du bittest um Entschuldigung durch den Urlaubsantrag - und die Schule entschuldigt oder auch nicht!

Die Schule wird z.B. nicht entschuldigen, wenn du mit deinem Kind auch Termine in der arbeitsfreien Zeit oder an arbeitsfreien Tagen hättest wahrnehmen können. Wenn das nicht geht, musst du das vorher nachweisen,

Ein Attest gibt es auch dafür nicht, sondern nur eine Bestätigung, dass du einen Termin hattest. Und hier kann dann die Schule auch sagen: Das entschuldigen wir nicht.

Ja, dürfen sie.

Es ist genau so wie die Schule es sagt.

Entschuldigt bist Du wenn Du eine Krankeschreibung vorlegen kannst oder wenn Du Urlaub hattest. Ein normales ärztliches Attest sagt nur aus, dass Du an dem Tag beim Arzt warst. Das entschuldigt dich aber nicht.

Ja. Die dürfen das.

Für solche Termine kann man VORAB für die Schule eine Unterrichtsbefreiung holen oder für die Ausbildungstelle einen Tag Urlaub genehmigen lassen (oder Minusstunden vereinbaren)

natalia2018 
Fragesteller
 15.03.2018, 17:41

Ich mache die Ausbildung Schulisch und habe jeden tag auser am wochenede schule bis nachmittags also könnte ich den termin dann nur legen wenn ferien sind da meine Tochter aber alle 6 wochen hin muss da sie epilepsie hat ist das problemmatisch ich hatte das auch alles beantragt vorher da meinte sie es sei ok und da das mehrere ausgenutzt haben hat sie so regagiert

Schubladenknauf  15.03.2018, 17:47
@natalia2018

Je nach Bundeslnd sind alle 6-8 Wochen Ferien. Für die anderen Tage lässt du dir vom Arzt den nächsten Termin in Briefform mit Briefkopf ( und vermutlich gegen Zahlung) schriftlich ausstellen. Legst das der Unterrichtsbefreiung bei und sie wird genehmigt.

Das Kind hat auch einen Vater, der darf auch mal mit zum Arzt, oder?

Niemand hat je behauptet, dass ein Leben mit Kind einfach ist.....

Jetzt weißt du was zu tun ist...bitte im Krankenhaus eure Termine um 8 Uhr zu legen, dann kannst noch zur 3. Stunde kommrn oder noch besser in den Ferien.

Ja das dürfen die. Du warst nicht krank, deine Tochter im Grunde auch nicht.

Klar, dass man auch so mal mit dem Kind zum Arzt muss. Den Termin hat man dann aber und holt sich eine Unterrichtsbefreiung. Und zwar vorher.

natalia2018 
Fragesteller
 15.03.2018, 17:39

Ich habe das 2 wochen vorher beantragt da meinte meine lehrerin das sei ok da jetzt aber mehre das ausgenutzt haben hat meine lehrerin so reagiert

Nordseefan  15.03.2018, 17:46
@natalia2018

Das finde ich dann schon unfair. Du solltest noch mal sachlich mit deiner Lehrerin reden. Ich meine du hast dich schließlich auf ihre Aussage verlassen und kannst nichts für das verhalten der anderen.

Hallo natalia2018,

ich hatte dir oben geantwortet und lese jetzt, dass du vorher Urlaub beantragt hattest und dass der Urlaub auch genehmigt worden sei (....da meinte sie es sei ok....). Das ist mit der Krankheit deiner Tochter dann auch begründet.

Wenn das so ist, hast du also keinen Fehler gemacht. Die Eintragung im Zeugnis als unentschuldigt ist daher nicht berechtigt.

Du solltest den Vorgang schriftlich an die Schulleitung schicken und die Ausstellung eines korrigierten Zeugnisses beantragen.

Es könnte auch sein, dass das nicht möglich ist, weil z.B. bestimmte Lehrer, die unterschrieben hatten, nicht mehr erreichbar sind (verstorben, unbekannt verzogen....)

Dann solltest du darauf bestehen, eine Bescheinigung zu erhalten, die dir bestätigt, dass die Eintragung im Zeugnis fehlerhaft sei und du keine unentschuldigten Stunden hast.

Ist man nicht einverstanden: Widerspruch mit Zweitschrift an die zuständige Schulaufsicht.

natalia2018 
Fragesteller
 15.03.2018, 18:06

Ok Danke dir für dein Rat :)