2 Tage unentschuldigt gefehlt. (Ausbildung) was soll ich machen?

12 Antworten

Bei vielen Firmen ist es eigendlich so, dass du erst ab den dritten Krankheitstag ein Attest brauchst, ist wohl bei dir nicht der Fall!? 
Könntest dich auffrecht bei deinem Chef für die zwei Fehltage entschuldigen und ihn bitten diese von deinem Urlaubstagen abzuziehen.

Wen du Glück hast zieht dir dein Chef nur 2 tage Urlaub ab und gibt  dir einen verbalen Einlauf!Entschuldigen dich auch noch mal  persönlich beim  Chef auch wen das unangenehm ist!

Ein rückwirkendes artest bekommt man nur in einem Fall  bei Durchfall und wen man den Arzt darüber informiert hat und dann  hingeht wen es  wieder möglich ist!zb Tags drauf!

Fakt ist, dass du im Nachhinein kein Attest bekommen wirst.

Jetzt hängt es alleine von deinem Chef ab, ob er bereit ist, dir noch eine Chance zu geben.

Eine persönliche Entschuldigung wäre sicher besser angekommen, als eine Mail.


Habt ihr Attestpflicht ab dem ersten Fehltag? Bei uns ist es so, dass man das erst ab dem 3. Tag braucht. Dann müsstest du HEUTE zum Arzt, dir für HEUTE ein Attest geben lassen und damit wäre das Fehlen der letzten beiden Tag abgedeckt. Sofern du den Arbeitsgeber informiert hast.

Ansonsten wirst du kaum einen Arzt finden, der das mit sich machen lässt.

Du weisst doch gar nicht an welchen Tagen der Fragesteller krank war. Woher weisst Du dann, dass er eine eventuell gegebene 3-Tages-Frist heute noch einhalten kann? Glaskugel?

@SiViHa72

Die 3-Tage-Frist die offeltoffel wohl meinte ist die gesetzliche Regel, dass man früher erst ab dem 3. Tag eine Krankmeldung benötigt. Aus diesem Grund haben auch die Ärzte diese Frist bei sich um rückwirkend einen gelben Schein zu bekommen.

@SiViHa72

Tatsächlich hatte ich nicht auf dem Schirm, dass die Fehltage letzte Woche waren. Meine Aussage gilt natürlich nur bei drei aufeinanderfolgenden Tagen, wenn man am dritten Tag dann zum Arzt geht.

Du kriegst kein Attest rückwirkend, das hat Dir Dein Doc doch korrekt erklärt. Er darf es nur in sehr begründeten Ausnahnmefällen, maximal 2 Tage rückwirkend.. und das erfüllst Du wohl beides nicht.

Jetzt bleibt Dir nur noch, Dich bei Deinem AG ernsthaft zu entschuldigen, Besserung zu geloben und demnächst korrekt zu handeln.