Mündliche Verhandlung Räumungsklage, Verschiebung durch ärztliches Attest möglich?
mündliche Verhandlung Räumungsklage Verschiebung durch ein ärztliches Attest möglich? Hatte am Donnerstag um 10 Uhr die Verhandlung, habe um 9:10 ein ärztliches Attest gefaxt, wo drin stand das ich auf Grund einer akuten Erkrankung nicht beim Gerichtstermin erscheinen kann. Es kommt auf den Richter an, aber wird es so kurzfristig noch verschoben? Ich hatte schon einen Tag zuvor eine AU eingeschmissen + schreiben mit Aktenzeichen das ich erkrankt bin, aber ich hatte dann sicherheitshalber beim Gericht angerufen, Sachbearbeiterin meinte nur ärztliches Attest wird anerkannt.
3 Antworten
Ach, DER alte Trick.. so lsumeiert man Zeit, wenn man weiss, dass man schlechte Karten hat, jaja.
Ich hatte schon einen Tag zuvor eine AU eingeschmissen + schreiben mit Aktenzeichen das ich erkrankt bin.
Wenn ich Richter wäre, dann würde in meine Überlegung, ob ich den Termin aufhebe und neu terminiere miteinfließen, dass Du ja noch in der Lage warst die AU persönlich in den Gerichtsbriefkasten zu werfen. Außerdem hattest Du Gelegenheit Dich schriftlich zur Klage zu äußern. Gibt es insoweit keine oder keine gravierenden Einwände wird an ein Attest sicher hohe Anforderungen gestellt (Reiseunfähigkeit).
Gehe mal davon aus, daß der Klage durch Versäumnisurteil stattgegeben wurde. Letzte Klarheit kann aber nur eine Rückfrage beim Gericht bringen.
Ja davon gehe ich auch aus leider, nein hatte es am Montag per Post verschickt. Dienstag Nachmittag war die Arztpraxis zu somit musste ich am Mittwoch um 7:30 in die Praxis und ein Ärztliches Attest holen lassen. Und habe es erst eine std vor Verhandlung gefaxt...
ja hab mich nur schriftlich geäußert, das ich mich verteidigen werde.
Ob nun nach Aktenlage entschieden wurde oder ein neuer Termin angeraumt werden wird, solltest Du bei der Geschäftsstelle beim Gericht in Erfahrung bringen können.
Hier wird Dir niemand eine belastbare Antwort geben können.