2 Tage krank - Attest nötig (Ausbildung/Probezeit)?
Hallo,
benötigt man für 2 Krankheitstage ein Ärztliches Attest bzw. einen Gelben Schein, in meinem Vertrag steht nichts dazu, gibt vielleicht die IHK vor nach wie vielen Tagen man ein Attest braucht??
Gruß
14 Antworten
Sobald du Krank bist und nicht Arbeiten gehen kannst, brauchst du ein Attest. Da ist es egal, wie lange du Krank warst. Auf dem Attest steht auch drauf, wie lange du Arbeitsunfähig bist.
Ja, bring ein Attest bei. In der Probezeit gibts keine Gnade...
Erst ab dem dritten Tag,wenn es nicht anders vereinbart ist.
Und wieder mal Antworten mit vielen Ja und Nein.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie gegenüber dem Arbeitgeber darüber hinaus durch ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nachgewiesen werden – bei gesetzlich Versicherten auch gegenüber der Krankenkasse. Das Attest muss dem Arbeitgeber spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Nachweis schon früher erbracht wird.
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html
Dauert die Krankheit länger als 3 Tage, muss man eine AU vorlegen. Also spätestens am 4. Tag der Krankheit. Der Arbeitgeber darf die Vorlage aber ab dem 1. Tag verlangen.
LAG-Urteil vom 13.10.2009, Az. 2 Sa 130/09
endlich mal wieder eine super richtige Antwort da braucht man selbst nichts mehr zu schreiben
Danke
Ab dem ersten Tag der AU benötigst Du ein Attest, dies muss spätestens dem AG nach 3 Tagen vorliegen.
DH.
Da hat es doch noch einer kapiert.