KVG Strafe?

4 Antworten

Ihr habt versucht zu besch eißen und jetzt macht ihr euch in die Hosen. Wartet ab, ob und was kommt und steht dann gerade für euer Tun.

Du hast nichts zu befürchten. Sollte tatsächlich etwas kommen, kannst du die Forderung zurückweisen

dafee01  14.12.2015, 15:22

Natürlich hat sie was zu befürchten. Sie hat ja aktiv bei diesem Betrug mitgemacht, bzw. beim Erschleichen von Leistungen.

franneck1989  14.12.2015, 15:24
@dafee01

Es war aber ihre Freundin die die Tat verübt hat. Ein "Mitmachen" gibt es bei diesem Straftatbestand nicht

YuuKotake 
Fragesteller
 14.12.2015, 15:41

aber könnte man nicht so etwas sagen wie, dass die Hausnummer noch von der alten Wohnung ist ( man hat ausversehen die falsche aufgeschrieben, können sie ja nicht beweisen ob es ausversehen war oder stimmt) und die Fahrkarte trotzdem vorzeigen? ich meine in dem sinne hatte ich (also so dann ja sie) eine und der Name und Adresse stimmt ja, ich meine wer würde denn nur die Nummer ändern und nicht die adresse oder den Namen?! 

Wenn nur die Hausnummer nicht stimmt, kommt die Post trotzdem an. Euer Postbote ist ja auch nicht von gestern. Das war Erschleichung von Leistung und kostet Strafe.

Deine richtige Adresse wird ganz schnell herausgefunden werden. Du hängst da mit drin, denn du hast den Betrug ja unterstützt und zwar aktiv, indem du ihr deine Fahrkarte gegeben hast. Es wird also ein Nachspiel für dich haben.