Vor Kontrolleur im Zug flüchten strafbar?

4 Antworten

Grundsätzlich gilt in Deutschland:
Die Tat ist strafbar, die Flucht nicht, solange ihr bei eurer Flucht nicht weitere Straftaten begeht.
Gilt sowohl bei Gefängnisausbrüchen als auch in eurem Fall.

Damit ist alles gesagt ;)

Er ist nur weggerannt und ich bin normal ausgestiegen. Er hat auch sonst keine Straftat begangen. Also besteht keine allzu große Gefahr auf Stress mit der Bahn für ihn?

@NotHelpless5898

Wenn Sie seine Daten haben wird er wohl bezahlen müssen, aber ansonsten hat er nichts zu befürchten.

der Schaffner kann dich nicht verklagen, weil du hattest ja eine Fahrkarte und er hat nur deinen Namen

man könnte dir aber Beihilfe zu einer Straftat unterstellen

Die Flucht stellt keine Straftat dar. Es wird dann nur eine Anzeige wegen Schwarzfahrens kommen. 

du nicht aber eher er 

Aber der Schaffner hat seine Personalien nicht. Kommt die Anzeige dann zu mir wenn überhaupt eine ankommt?

@NotHelpless5898

warum sollte die zu dir du hast nichts damit zu tun.

@michele1450

Weil der gemeint hat, dass er meinen Namen hat.