Kündigungsbestätigung Pflicht?

3 Antworten

Auch wenn du noch so höflich darum bittest, niemand ist verpflichtet, den Erhalt einer Kündigung zu bestätigen.

Im Streitfall muss allerdings der Kündigende nachweisen, 1.) dass und 2.) wann die Kündigung beim Empfänger angekommen ist. Deshalb sollte man eine Kündigung - wenn man sie per Post schickt - mit Einwurf-Einschreiben verschicken. Sinnvoller ist es, eine Kündigung persönlich abzugeben und sich den Empfang gleich quittieren zu lassen.

in meinem Schreiben um eine Kündigungsbestätigung gebeten habe, ist es dann deren Pflicht mir eine zukommen zu lassen oder nicht ?

Der Vertragspartner muss dir keine Bestätigung zukommen lassen, er kann dies aber durchaus tun.

Im Prinzip weiß ich ja jetzt nicht ob der Vertrag gekündigt wurde oder nicht...

Wenn Du einen Vertrag kündigst weißt Du nicht ob Du den Vertrag gekündigt hast ?

Also wenn ich einen Vertrag kündige, dann weiß ich dies und weiß auch zu welchen Zeitpunkt ich diesen Vertrag kündige.