Muss man für eine Dienstleistung bezahlen die man nicht beanspruche kann?

7 Antworten

Wenn der 2te Vertrag nur ein Zusatz zum ersten ist reicht die Kündigung zumal ja die Leistung nicht zur Verfügung steht. Sag du hast beide Verträge gekündigt, fordere dein Geld zurück.Vor Gericht sollten die damit nicht durchkommen.

FritzPeter177 
Fragesteller
 08.01.2013, 04:35

Es geht ja darum das ich ja ohne den 1sten Vertrag den anderen nicht benützen kann und das ist ne frechtheit

Gehe einfach noch einmal in das Studio und versuche, die Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch zu nehmen. Wird Dir das verwehrt, kündigst Du den Vertrag fristlos wegen Nichteinhalten des Vertrags.

Ansonsten: Siehe Antwort von Take777

Wenn es zwei separate Verträge sind müssen sie auch separat gekündigt werden ! Nimm jemand mit und versuch da , mit Zeugen zu trainiren ! Wenn man dir es verwehrt sofort , schriftlich fristlos kündigen ! Grund ( verwehrung von Leistung ) Wichtig ist der Zeuge , welcher bezeugen kann damit sie dir die Leistung verwehren ! Rückwirkend aber wirst du bezahlen müssen! Schade aber so ist es

FritzPeter177 
Fragesteller
 08.01.2013, 04:35

Es geht ja darum das ich ohme den erstem vertrag den 2 ten nicht benützen kann

Alexuwe  08.01.2013, 04:44
@FritzPeter177

Richtig und vermutlich ist das die Masche ! Du musst aber belegen damit du das nicht kannst ! Deshalb auch die Zeugen ! Erst dadurch kannst du dies ! Du kannst es auch auf einen Prozess ankommen lassen !!! Nur vor gericht und auf hoher see....

Grundsätzlich ist es so, dass man jeden Vertrag den man Abschließt auch einzeln kündigen muss. Bei Dir ist es jedoch so, dass der zweite Vertrag ohne den ersten gar nicht "funktioniert".

Schau mal in den 2ten Vertrag rein, was da zum Thema Kündigung steht.

Dann geh mal zum Fitnesstudio und schildere denen die Situation. Vermutlich haben die das mit dem dem zweiten Vertrag nur übersehen. Bleibe sachlich und ruhig, dann hast Du die größten Aussichten auf Erfolg.

Also früher wäre das unter Wegfall der Geschäftsgrundlage gefallen. Jetzt ist das aber juristisch geregelt.

§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Mit anderen Worten, die Geschäftsgrundlahge für den zweiten Vertrag ist durch die Kündigung des ersten Vertrages weggefallen. Das Festhalten am zweiten Vertrag dürfte Dir nicht mehr zumutbar sein, Du kannst also Vertragsanpassung oder die Kündigung verlangen.

Sag denen das mal. Anpassung würde unter Umständen bedeuten, dass Du nicht zahlen musst oder sie Dir die Benutzung der Geräte gestatten.

Wenn aber der erste Vertrag Voraussetzung für den Abschluss des Zusatzvertrages ist, dann dürfte der zweite Vertrag dann wegfallen, wenn der erste Vertrag nicht mehr besteht.