Kündigungsbestätigung per Mail wirksam?

10 Antworten

Wenn es eine einfache Mail ist, wird keine Bank das so anerkennen.

Da könnte ja jeder kommen und Deine Kreditkarte kündigen und behaupten er wäre Du.

Mit etwas Nachdenken sollte man also darauf kommen.

Eine andere Angelegenheit ist, wenn Du einen Onlinezugang zu Deinen Koten hast und über einen passwortgeschützten Bereich die Abgabe der Wilenserklärung erfolgt.

Jedoch muss man auch hier ins Kleingedruckte gucken, welches bei Vertragsabschluss Betsandteil ist.

Wenn dort die Schriftform gefordert ist, ist also eine Textform nicht ausreichend.

Günter

DarthMario72  19.10.2016, 10:22

Frage nicht richtig gelesen? Der Fragesteller hat schriftlich gekündigt und die Antwort per Email erhalten.

SirKermit  19.10.2016, 10:23

Kleiner Hinweis: es wurde schriftlich gekündigt und die Bank hat per Mail den Zugang der Kündigung bestätigt.

GuenterLeipzig  19.10.2016, 10:44
@SirKermit

Oh - hoppla, danke für den Hinweis. ist mir doc da ein Lapsus unterlaufen.

Auch in diesem Falle muss mansich die AGB angucken, die bei Vertragsabschluss gegolten haben undg ggf. über die Vertragslaufzeit angepasst wurden.

Wenn dort die Textform als zulässig beschrieben ist, dann ist die Kündigungsbestätigung auch in Textform möglich.

Sehen die AGB eine Kündigungsbestätigung nicht vor, ist diese an keine Form gebunden

Günter


ChristianLE  19.10.2016, 10:59
@GuenterLeipzig

Wenn dort die Textform als zulässig beschrieben ist, dann ist die Kündigungsbestätigung auch in Textform möglich.

 

Eine Kündigungsbestätigung wird nicht Bestandteil einer AGB sein. Rechtlich gesehen ist für eine Kündigung überhaupt keine Kündigungsbestätigung nötig.

DarthMario72  19.10.2016, 11:03
@GuenterLeipzig

Wenn dort die Textform als zulässig beschrieben ist, dann ist die Kündigungsbestätigung auch in Textform möglich.

Sehen die AGB eine Kündigungsbestätigung nicht vor, ist diese an keine Form gebunden

Wie kommst du denn auf diesen schmalen Pfad? Niemand ist verpflichtet, den Erhalt einer Kündigung zu bestätigen. Denn eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die dann wirksam wird, wenn sie fristgerecht in den so genannten Machtbereich des Empfängers gelangt.

GuenterLeipzig  19.10.2016, 11:15
@ChristianLE

Nichts anderes habe ich im letzten Satz geschrieben.

Günter

GuenterLeipzig  19.10.2016, 11:16
@DarthMario72

Genau das drückt mein letzter Satz aus.

Günter

DarthMario72  19.10.2016, 11:26
@GuenterLeipzig

Du hast dich auf die AGB's bezogen. Allerdings hat das nicht das geringste mit AGB's zu tun.

Ist diese Kündigung per Mail überhaupt wirksam?

Du meinst die Kündigungsbestätigung! Dabei kann man nicht von wirksam oder unwirksam sprechen, denn niemand ist verpflichtet, den Erhalt einer Kündigung überhaupt zu bestätigen. Das ist nichts als reine Höflichkeit des Empfängers und hat keinerlei Einfluss auf die Wirksamkeit deiner Kündigung.

martinbender123 
Fragesteller
 19.10.2016, 10:26

Ja, richtig. Hab ich übersehen. Danke.

Eine Kündigung ist immer nur eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.

Oder anders: Du erklärst schriftlich deinen Willen die Karte zu kündigen und das Kreditinstitut empfängt diese Erklärung...Das war's.

Damit eine Kündigung wirksam wird, benötigst Du gar keine Bestätigung der Bank. Diese wird in der Regel nur ausgestellt, um dem Vertragspartner Sicherheit zu geben.

Wenn Du also nur eine E-Mail erhalten hast, dann ist das ok. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung hast Du nicht.

Wenn du bereits die Bestätigung per Mail hast, sollte es so passen.

Ich hab auch schon viele Verträge per Mail gekündigt, bei den meisten hat es gepasst. Manche wollen zusätzlich eine Unterschrift, da reicht es dann aber oft aus wenn man das ganze einscannt und dann per Mail schickt.

Bei jeder halbwegs seriösen Bank sollte eine solche Bestätigung auch per E-Mail ein ausreichender Beleg sein, dass die Kündigung eingegangen ist und entsprechend bearbeitet wird.