Kindergeldnachzahlung nach Exmatrikulation?

2 Antworten

(5) 1Ist der Familienkasse bis zum Ende der Übergangszeit nicht nachgewiesen worden, dass das Kind für einen Beruf ausgebildet oder einen Dienst bzw. eine Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 aufnehmen wird, ist die Festsetzung ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem der Ausbildungsabschnitt endete, nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG aufzuheben. 2Kann eine Ausbildung nicht aufgenommen werden, so kommt ggf. eine Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchendes Kind in Frage (vgl. A 17).

Du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung...

Woher ich das weiß:Recherche

Ob man das Studium erfolgreich abschliesst ist egal. Ob Du im weiteren Studium nochmal Kindergeld bekommst weiß ich nicht.