Exmatrikulation Krankenversicherung mitteilen?

2 Antworten

Du hast unter einer anderen Antwort geschrieben, dass du 22 Jahre und familienversichert bist sowie aktuell kein Einkommen erzielst. Das bedeutet für deine Versicherung momentan, dass du weiter kostenfrei Familienversichert werden kannst. Das ist möglich bis zur Vollendung deines 23 Lebensjahres, also bis du 23 wirst.

Die Exmatrikulation musst du trozdem im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht deiner Krankenkasse mitteilen.

Alles klar vielen dank :) Da ich meine Exmatrikulation erst gestern abgeschickt habe wird es wohl ein wenig dauern bis ich meine Unterlagen bekomme. Wäre das ein Problem für die Krankenkasse? Oder reicht es wenn ich Bescheid gebe. Ich bin sozusagen ja eh ab dem 30.03 exmatrikuliert worden. Mitte Juli werde ich nämlich 23. Es könnte sein dass ich die Papiere erst gegen Semesterende bekomme, also im August, könnte das ein Problem sein?

Gegenfrage.  wie bist du krankenversichert?  gesetzlich oder privat.

Die Krankenversicherung erlischt nicht, aber wenn du gesetzlich krankenversichert bist, musst du dich als freiwillig Versicherte ab 01.04.17 krankenversichern.  Und wenn du dich bei deiner Krankenkasse nicht meldest, darfst du den mtl. Höchstbetrag von ca. 775 € zahlen.  Denn dort weiß man nicht, dass du keine Einkünfte hast.

Ich bin familienversichert. Muss ich also 775€ zahlen?

@yoem3

Wenn du noch kein 23 Jahre bist und keine Einkünfte hast trifft dies noch zu:

(2) Kinder sind versichert
1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,

Ab dem 23. Lebensjahr, musst du dich selbst freiwillig versichern, da du nicht mehr im Studium bist.

Aber, grundsätzlich musst du dies der Krankenkasse mitteilen, denn woher soll die von deiner Exmatrikulation etwas erfahren haben.

@Apolon

Also ich bin 22, arbeite auch nicht und bin wie gesagt familienversichert. Was passiert wenn ich dies meiner Krankenversicherung mitteile? Muss ich den Beitrag zahlen oder wie läuft das alles ab?

@yoem3

Du musst die Krankenkasse auf jeden Fall über alle Änderungen, bezüglich Studium, Ausbildung, Arbeit usw. unterrichten.

In deinem Fall hast du Glück, denn wie ich oben schon schrieb, sind Kinder bis zum 23. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung der Eltern, wenn sie nicht erwerbstätig sind.

Aber zum Beginn des 23. Lebensjahrs musst du dich dann selbst krankenversichern, mit eigenem Beitrag.

Es sei denn du studierst, dann endet die beitragsfreie Familienversicherung mit dem 25. Lebensjahr.