Kindergeld von Vater auf Mutter ummelden?

5 Antworten

Du sagst einfach nur, dass das Kindergeld Dir nicht mehr zusteht.

Beantragen muss es die Mutter selbst.

Vllt. hilft dir ja das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 24ff unter dem Punkt weiter:

7. Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchs­berechtigt sind?

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

wie z.B.: Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt beider Elternteile, können die Eltern untereinander durch Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll...

Für die Berechtigtenbestimmung kann die hierfür vorgesehene Erklärung am Schluss des Antragsvordrucks verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteil dort unterschreibt. Die Berechtigtenbestimmung bleibt wirksam, solange sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf ist jederzeit möglich, allerdings nur für die Zukunft...

Die Möglichkeit der Berechtigtenbestimmung haben auch getrenntlebende Eltern, wenn das Kind sich in beiden Haushalten in annährend gleichem zeitlichen Umfang aufhält(sogenanntesWechselmodel).

usw.

Woher ich das weiß:Recherche

Deine EX -muss nun für euer Kind einen ganz neuen Antrag auf Kindergeld stellen, diesen findet man auch zum ausdrucken im Internet, dazu muss sie auch eine Kopie der Meldebescheinigung legen, damit sie sehen das er auch tatsächlich da gemeldet ist.

Du wirst dann Barunterhalt an deine EX - Frau fürs Kind zahlen müssen.