Wie viel Bewerbungen im Monat soll man als Ausbildungssuchender schreiben um Kindergeld zubekommen?

5 Antworten

4-5 Bewerbungen im Monat bzw. 50 in einem Jahr sind absolute Pflicht. Für Bewerbungen werden pro Jahr 250€ erstattet bzw. 5€ pro Bewerbung und deshalb ist es vorgeschrieben so viele Bewerbungen zu schreiben, soweit das Geld erstattet wird. Du kannst auch z.B. in einem Monat 20 Bewerbungen schreiben und musst dann im darauffolgenden Monat dafür keine Schreiben wenn du ggf. mehrere Vorstellungsgespräche hast, damit dein Berater erstmal besänftigt ist. 

 Wenn du mehr Bewerbungen schreibst, ist es vielleicht gut für dich wenn du einen Job bekommst, allerdings musst du beachten, dass du auch Geld zum Leben brauchst und nicht jeden Monat 200€ für Bewerbungen ausgeben kannst.

Das hat mit dem Kindergeld bzw. Kindergelkasse in dem Sinne nichts zu tun.

Um weiterhin Kindergeld als Ausbildungssuchender zu bekommen mußt du dich beim Arbeitsamt, bzw. Jobcenter melden. Diesen Beleg wollen die bei der Kindergeldkasse haben. Wie lange die Kasse deine Ausbildungssuche duldet weiß ich nicht, aber sollten die merken oder herausbekommen das du versuchst die zu Betrügen, darfst du alles gezahlte Kindergeld wieder zurückerstatten.

Also überlege es dir gut und versuche lieber schnellstmöglichst eine Lehrstelle zu bekommen, denn ewig werden die nicht zahlen. Denen kommt es also nicht darauf an wieviel Bewerbungen du schreibst, sondern das du dich wirklich bemühst.

Meine Freundin muss nur nachweisen, dass sie sich bemüht einen Platz zu bekommen und da reicht es schon die Eingangsbestätigung der Bewerbung einzureichen.

@Clonex36

Wie gesagt, eine Vorgabe wieviel es sein müssen gibt es nicht. Wenn es jetzt natürlich nur 1 Bewerbung im Monat ist, dann wäre das natürlich recht wenig. Für meinen Sohn habe ich 3 Beweise mit hingeschickt, obwohl er mehr Bewerbungen losgeschickt hatte, aber mit dem Vermerk das auf Wunsch noch weitere Beweise zugeschickt werden können. Und dann kam halt noch der Beleg dazu das er beim Arbeistamt als Ausbildungssuchender gemeldet ist. Das Kindergeld wurde anstandslos weitergezahlt ohne irgendwelche Fristen. Also einfach Bemühen und weiterhin Bewerbungen schreiben, ich drück ihr die Daumen, ich weiß wie nervenaufreibend das sein kann.

Wenn das Kind als Ausbildung suchend gemeldet ist,dann wird mit ihm in der Regel eine EGV - ( Eingliederungsvereinbarung ) erstellt,darin wird dann unter anderem festgelegt wie viel Bewerbungen dann min. pro Monat vorzuweisen sind und was man als finanzielle Unterstützung usw.bekommen kann !

Ich würde dann mal von min. 5 Bewerbungen pro Monat ausgehen und sollte das Kind nicht Ausbildung suchend gemeldet sein,dann würde ich noch ein paar dazu rechnen,um dann der Familienkasse die ernsthafte Suche nach einer Ausbildung belegen zu können.

ich glaub das hat damit nix zutun, kannst dir aber das Geld für die Bewerbungsunterlagen erstatten lassen, musst dich mal informieren was genau du da alles machen musst

Du solltest dich so intensiv wie möglich um einen Ausbildungsplatz bemühen. Du hast ja die Zeit dafür, da du ja keine Schule o.ä. besuchst. Jetzt werden die Ausbildungsplötze vergeben und nicht erst in ein paar Monaten.