Kann man gleichzeitig Arbeitssuchend und Ausbildungssuchend sein?

2 Antworten

Ja, in deinem Fall dann Arbeit suchend bei der Agentur für Arbeit, wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, sonst wäre auch die Ausbildung suchend Meldung möglich.

Hast du also schon eine Berufsausbildung abgeschlossen, dann versucht die Agentur für Arbeit dich natürlich in eine Beschäftigung zu vermitteln, aber du kannst dann natürlich dich bei der Familienkasse auch als Ausbildung suchend melden, wenn du auch ernsthaft auf der Suche nach einer bist.

Das hast du ja anhand deiner Bewerbungen, Absagen usw.nachgewiesen und wurde so von der Familienkasse akzeptiert, ich wüsste dann also nicht warum es dann im nachhinein zu einer Rückforderung von Kindergeld kommen sollte.

Vielen dank :)

Um weiterhin Kindergeld zu bekommen, musst du ausbildungssuchend bleiben.

Er ist aber auch als "Arbeitsuchend" gemeldet und hier gibt es Einschränkungen beim Alter umd beim Hinzuverdienst:

4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz

Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraus­setzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland... als Arbeitsuchender gemeldet ist.
Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450€ betragen.

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

@siola55

Versteh nur noch Bahnhof.

Hab dem Berater jz geschrieben was Sache ist, ob ich Ausbildungssuchend oder Arbeitssuchend im System eingetragen bin.

Sehr wahrscheinlich bin ich nur Arbeitssuchend im System da er nix geändert hat.

Aber bei der Familienkasse steh ich als Ausbildungssuchend hab aber auch bewerbungen abgegeben.

Kann es sein, dass ich das jz zurück zahlen muss?