Schulden bei Familienkasse\ins Gefängnis?

2 Antworten

Wie kann man denn über 4 Jahre zu Unrecht Kindergeld erhalten ?

Im Normalfall geht das nicht, selbst wenn sich das Kind in einer 3 jährigen Berufsausbildung befinden würde und diese gleich wieder abbrechen würde, da käme spätestens kurz vor Ende der Ausbildung ( laut Vertrag ) ein Brief von der Familienkasse und wenn man darauf nicht antwortet würde man eh das Kindergeld spätestens mit Ende der Ausbildung nach Vertrag einstellen.

Es kann also im Normalfall zu keinem unrechtmäßigen Bezug von 4 Jahren kommen.

Da kommt man nicht gleich in Haft, man muss nur nachweisen das man es nicht in einem Betrag zahlen kann und eine Ratenzahlung anbieten, welche im Normalfall dann auch bewilligt würde.

Gib im Internet doch einmal ein ,, Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten beim Kindergeldbezug ", da solltest du einiges zum nachlesen finden.

Er war als Ausbildungsuchend gemeldet und musste jeden Monat der Familienkasse Bewerbungen zuschicken, er befand sich in keiner Ausbildung! Ich hab gelesen das wenn man Kindergeld zu unrecht bekommt die sich auf keine Ratenzahlung einlassen und man wegen Steuerhinterziehung angezeigt wird und deswegen auch in die u Haft kommen kann

@Wiegehtseuch95

Wie gesagt, so schnell kommt man deshalb nicht in Haft.

Und wenn er nur Ausbildung suchend gemeldet war, dann kann so etwas schon gar nicht passieren.

Wenn man keine Nachweise in regelmäßigen Abständen nachweisen kann, dann stellt die Familienkasse die Zahlungen zumindest vorläufig ein, dann kann es ggf.max.zu einem zu Unrechten Bezug von 6 Monaten, aber auf keinen Fall von 4 Jahren kommen.

@isomatte

Die Familienkasse hat es alles bekommen und sagt jetzt sei nicht „ernsthafte Bemühung“ weil bei vielen Bewerbungen nur die Andresse und Name geändert wurde.

also ins Gefängnis kommt man nicht ? Hab viel gelesen es sei Steuerhinterziehung

@Wiegehtseuch95

Ich hab es dir doch angegeben, such es dir aus dem Internet und lies es selber nach.

Die Familienkasse fordert doch nicht nach 4 Jahren für den gesamten Zeitraum Kindergeld zurück, weil angeblich keine ernsthaften Nachweise erbracht worden, sondern nur Adressen und Namen.

Diese ernsthaften Bemühungen werden zeitnah geprüft und wenn diese nicht ausreichend gewesen wären, hätte man die Zahlung wie gesagt zumindest vorläufig eingestellt, es wäre bzw.könnte nie zu einer solch hohen Rückforderung über einen Zeitraum von 4 Jahren kommen.

@isomatte

die Dame am Telefon hat gemeint das fast alle Bewerbungs schreiben gleich sind nur der Name der Firma und die Adresse geändert wurde. Ich denk es mir ja nicht aus, die wollen von den letzten 4 Jahren eine Rückzahlung und nach der Frage wegen Ratenzahlung meint sie nur wir sollen alle unsere Kosten zuschicken lassen aber es sieht nicht gut aus weil sie keine Ratenzahlungen annehmen. Was droht uns jetzt im schlimmsten fall?

@isomatte

Die Familienkasse fordert rückwirkend ab April 2016 eine Rückzahlung des Kindergeldes. Mein volljähriger Sohn ist erfolglos auf Ausbildungssuche und hat dies regelmäßig durch Nachweise in Form von Bewerbungsschreiben dokumentiert. 

Diese haben der Familienkasse in der alle sechs Monate erfolgenden Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen ausgereicht. 

Nun sagt die Familienkasse aber, dass Bewerbungsschreiben allein nicht ausreichen, sondern Zwischenbescheide und Absagen erforderlich seien. Diese kann ich aber nicht mehr nachreichen, da ich diese, in Treu und Glauben auf die Verbindlichkeit der o.g. regelmäßigen Überprüfungen und der daraus resultierenden Weiterzahlung des Kindergeldes, vernichtet habe. 

Hätte ich dies rechtzeitig gewusst, bzw. wäre die Kindergeldzahlung frühzeitig eingestellt worden, wäre eine solch hohe Rückforderungssumme ja gar nicht zustande gekommen. 

Meine Fragen sind: Darf die Familienkasse rückwirkend anders entscheiden als bei den vorangegangenen Überprüfungen? 

wie sie sehen gab es schon mal ein ähnlichen Fall

@Wiegehtseuch95

Sicher gibt es Rückforderungen, auch wenn es ggf.vorher als OK - befunden wurde, aber das über einen Zeitraum von 4 Jahren ist für mich nicht nachvollziehbar, bedeutet nicht das ich dir das nicht glaube.

Aber genau deshalb muss man ja regelmäßig diese Nachweise erbringen, ob nun direkt an die Familienkasse oder bei z.B. der Agentur für Arbeit, wenn man da als Ausbildung suchend gemeldet wäre, um genau solche Überzahlungen von zu Unrecht zustehenden Leistungen zu vermeiden.

Man sollte also auf die Bescheide und die rechtmäßige Zahlung vertrauen können, wenn man trotz regelmäßiger Nachweise weiterhin Kindergeld gezahlt bekommt, deshalb würde ich dir raten im Internet einmal ,, Vertrauensschutz Kindergeld ", einzugeben, da solltest du normalerweise etwas zum nachlesen finden.

Mit welcher Begründung wurde denn eine Ratenzahlung abgelehnt bzw.warum sollte eine solche nicht möglich sein ?

@isomatte

Ja das verstehe ich auch nicht, es wurden alle Bewerbungen und antworten IMMER per e Mail zu geschickt und ich hab nie eine Antwort oder sonst was bekommen, es sind mittlerweile 10,000 Euro, woher das Geld ? Eine Ratenzahlung haben die abgelehnt weil die Dame sagt es sei Steuerhinterziehung so wie icH sie verstanden habe.

ich will nur nicht wegen so einer Sache ins Gefängnis kommen und meine Zukunft Kapput machen

@Wiegehtseuch95

Das keine Ratenzahlungen möglich sind kann so schon einmal nicht stimmen !

Hast du denn den Antrag auf Ratenzahlung schriftlich gestellt ?

Auf eine telefonische Auskunft muss man erst einmal nichts geben, denn nur gegen einen schriftlichen Bescheid kann man auch fristgerecht in Widerspruch gehen und ggf.klagen.

Wenn man jeden Steuerhinterzieher gleich in den Vollzug stecken würde, dann hätten wir wahrscheinlich ein Platzproblem.

Die Familienkassen selbst können Schulden bis zu 50 % vom zustehenden Kindergeld zur Tilgung dieser einbehalten.

Demnach wäre dies ja auch eine Art Ratenzahlung !

Also mal angenommen Eltern würden für ihr Kind über 18 aber unter 25 Kindergeld wegen einer Ausbildung bekommen und das Kind würde die Ausbildung kurze Zeit später abbrechen und das Kindergeld würde für angenommen 6 Monate zu Unrecht gezahlt, weil der Abbruch nicht mitgeteilt wurde.

Nun möchte die Familienkasse natürlich für diese 6 Monate das Kindergeld zurück, kann aber nicht in einem Betrag gezahlt werden, dass Kind beginnt kurze Zeit später erneut eine Ausbildung, dann stünde den Eltern unter 25 ja wieder Kindergeld fürs Kind zu.

Die Familienkasse könnte dann vom rechtmäßig zustehenden Kindergeld von derzeit 204 € max. 50 % = 102 € zur Tilgung dieser Schulden einbehalten.

@isomatte

ich habe auch schon öfters gelesen das die sich nicht immer auf eine Ratenzahlung einlassen und anscheinend ist das auch bei mir der Fall. Was können die mit den am schlimmsten wegen Steuerhinterziehung machen ?

@Wiegehtseuch95

Das kann dir hier eh keiner mit Sicherheit sagen, hier gibt es denke ich nur Laien die auf Fragen Antworten und selbst wenn hier eine Antwort welcher Art kommen sollte, kannst du damit auch nichts anfangen, denn am Ende entscheiden das andere.

Würden sie keine Ratenzahlung anerkennen und du würdest tatsächlich in Haft kommen, dann kostet das ganze den Steuerzahler nicht nur zusätzlich Geld, sondern ihr Geld bekommt die Familienkasse dadurch auch nicht zurück, selbst wenn du dann wieder raus wärst nicht.

Und was ist dann, sollst du dann erneut in den Knast für die selbe Sache ?

@isomatte

Also ich hab das nochmal gefunden

5.000 Euro Steuerverkürzung werden mit 20-60 Tagessätzen geahndet. 10.000 Euro schlagen mit 50 - 80 Tagessätzen zu Buche. 25.000 Euro Steuerhinterziehung werden etwa mit 120 - 220 Tagessätzen belegt. 50.000 Euro ziehen circa 200 - 360 Tagessätze nach sich.

also erst ab 50,000 Euro abwärts kommen die mit Haft strafen ?

was mich wundert warum wird Meine Ratenzahlung nicht angenommen ?

ich habe auch alle Bewerbungen und amtierten zugeschickt, aber weil die Bewerbung fast immer gleich war haben die gesagt es sei keine ernsthafte Bemühung

@Wiegehtseuch95

Deshalb sollte die Bitte um Ratenzahlung ja auch schriftlich und nicht nur telefonisch erfolgen, nur dann bekommt man einen schriftlichen Bescheid gegen den man dann Rechtsmittel einlegen kann.

Und wenn du deine Bewerbungen wie gesagt immer pünktlich eingereicht hast und trotzdem über einen so langen Zeitraum die Zahlungen weiter erfolgten, dann muss man ja darauf vertrauen können das die Nachweise für den Bezug von Kindergeld ausgereicht haben.

Deshalb würde ich es dann wie gesagt einmal mit den schon erwähnten Vertrauensschutz versuchen, mehr kann ich dir da auch nicht dazu sagen.

Warum muß dein Vater das Kindergeld zurückzahlen, obwohl dein Bruder es unrechtmäßig erhalten hat?

Es ist merkwürdig, dass eine Ratenzahlung abgelehnt wurde. Das geschieht eigentlich nur dann, wenn es schon früher eine Ratenzahlungsvereinbarung gab, die nicht eingehalten wurde.

In vielen Bescheiden steht beispielsweise "3.000 Euro ersatzweise ..... Tage Haft". Bis die Haftstrafe vollstreckt wird, ist es aber ein ziemlich langer Weg. So schnell wandert niemand ins Gefängnis.

Weil es ja über unseren Vater lief. Wir hatten angerufen und gefragt ob man eine Ratenzahlung mavbrn kann, die Dame am Telefon sagte „nein das sei nicht möglich und Mann soll den Betrag die nächsten 14 Tage überweisen“ wir hatten vorher keine Ratenzahlung oder sonstiges bei der Familienkasse

„In vielen Bescheiden steht beispielsweise "3.000 Euro ersatzweise ..... Tage Haft". Bis die Haftstrafe vollstreckt wird, ist es aber ein ziemlich langer Weg. So schnell wandert niemand ins Gefängnis.“

was muss den bis dahin passieren ?