Kindergeld keine Korrekturnorm einschlägig?

2 Antworten

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Wie Du selbst schon festgestellt hast, habt Ihr leider nicht von der Möglichkeit des Einspruches innerhalb der Frist Gebrauch gemacht und damit wurde der Bescheid rechtskräftig.

Es ist somit tatsächlich zu spät, da noch irgendetwas zu machen.

DerFr4ger 
Fragesteller
 30.06.2021, 15:14

In Ordnung, danke

Ihr wurdet im besagtem Bescheid durch eine Rechtsbehelfsbelehrung auf möglich einzulegende Rechtsmittel hingewiesen, die ihr leider nicht genutzt habt.

Nun ist es zu spät, da der Bescheid rechtskräftig geworden ist.