Hallo ich bräuchte dringend Hilfe zu dem Zettel von der Familienkasse "Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungsplatz"?

6 Antworten

Nicht Du musst diesen "Zettel" ausfüllen (außer Du hast ein Kind ohne Ausbildnugsplatz), sondern Deine Eltern. Die sind kindergeldberechtigt, nicht Du. Die müssen das beantragen, nicht Du.

Du kannst deinen Sachbearbeiter in der Kindergeldkasse anrufen, man wird dir helfen.

Kindergeld bekommst du jetzt nur, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst. Du musst dich ausbildungsplatzsuchend melden. Und das wollen die eben wissen.

Maddy123456789 
Fragesteller
 20.11.2017, 10:23

Ich bin schon seid der Kündigung dort gemeldet wieder und da hatte ich meine Sachbearbeiterin gefragt und sie meinte sie kann mir da nicht weiter helfen aber die für die kindergeldkasse habe ich noch nicht gefragt , Dankeschön 

und meine Eltern auch nicht

Das kann eigentlich nicht sein. Wenn ein Kind 18 wird, stellt die Familienkasse automatisch erstmal die Kindergeldzahlungen ein, es sei denn, man hat genau so einen Antrag ausgefüllt, indem man die Anspruchsvoraussetzungen nachweist. Deine Eltern (die im Übrigen den Antrag stellen müssen, nicht du) haben doch bis jetzt Kindergeld bezogen, oder?

Wie wäre es mal mit anrufen und nachfragen?

Hi,

zu 1: Daten zu deiner Mutter oder deinem Vater, wer hat das Kindergeld ursprünglich beantragt

zu 2: deine Daten

zum 3. Was willst du machen, suchst du wieder einen Ausbildungsplatz? Dann sucht ab (Datum von heute/Kündigungsdatum) einen betrieblichen Ausbildungsplatz oder was ....

oder willst du einen Arbeitsplatz suchen, dann entsprechend 4. beantworten.

Dann 5. wo bist du registriert, bist du irgendwo registriert? Wahrscheinlich schon.

(Die Fragen sind in Vergangenheit u. Gegenwart gestellt, weil man das Kindergeld auch rückwirkend beantragen kann, also das jeweilige ungültige streichen, bei dir die Vergangenheitsform).

Ich nehme mal an, das du für Oktober aufgrund der Ausbildung noch Kindergeld erhalten hast? Also betrifft es jetzt November und die Zukunft.

Die 2.Seite musst du nur ausfüllen, wenn du bei der Agentur f. Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet bist und die "Einwilligung zum Zugriff...." auf der 1. Seite nicht zustimmst d.h. unterschreibst.

Achtung: Antragsteller sind im allgemeinen die Eltern bzw. ein Elternteil, du bist "nur" das volljährige Kind.

Hier der Link für die aktuellen Kindergeldformulare:

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516433