Hätte man in diesem Fall eine Strafe zu erwarten?

7 Antworten

Das dürften deine Eltern als Fahrlehrer am ehesten beantworten können. Wäre es illegal, würden sie ihre Fahrschule und finanzielle Existenz gefährden. So blöd werden sie wohl nicht sein.

Wenn du das nötige Alter hast und ihr die Sicherheitsvorkehrungen trefft, dann ist es ja grundsätzlich egal ob ihr zu Tante Emma fahrt oder ob ihr im Rahmen einer Fahrstunde durch die Landschaft fahrt.

Fahrschulautos dürfen auch privat benutzt werden.

Auch ein Fahrlehrer darf sein Fahrzeug natürlich privat nutzen. Nur muss er dann das Fahrschulschild entfernen. Und Mitfahrer dürfen selbstverständlich ebenfalls vorhanden sein.

Nö, wenn dich ein Fahrlehrer begleitet ist das kein Problem. Muss halt beides mit Fahrschule gekennzeichnet sein.

Wenn man als Fahrschüler(in) angemeldet ist, sollte das kein Problem sein.