Was für eine Strafe muss ich erwarten?

6 Antworten

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Hallo,

neben den ganzen Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf das Mofa hast du mit Fahren ohne Fahrerlaubnis vor allem eine Straftat begangen.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Dafür kann man nicht einfach mal so irgendwo nachblättern und schauen, was da für eine Strafe kommt.

Darüber entscheidet einzig und alleine der Richter unter Bezugnahme aller Umstände und Begebenheiten der Tat.

Wenn du noch Jugendlicher bist - wovon man ja ausgehen kann - UND wenn du bisher ein "weiße Weste" hast, dann wirst du wohl mit Sozialstunden davonkommen.

Versprechen kann ich dir das natürlich nicht ;-)

Viele Grüße

Michael

naja- die Jugend hat keine Angst mehr vor Sozialstunden. Das ist für die schon Cool.

Aber ich würde mal gerne wissen, was er Seinem Papa sagt weil der Papa erstmal 1 Monat zu Fuß laufen darf

@matrix791

Nun ja, bei einem Mofa gibt es ja nicht wirklich einen "Halter" sondern nur den Versicherungsnehmer und den Eigentümer.

Und der Papa müsste es schon gewusst haben, damit man ihm derart an den Karren fahren kann.

Wenn es denn dann wirklich so kommen sollte - wovon ich nicht ausgehe - dann bekommt Papa aber nicht einfach nur ein Fahrverbot, denn dann hat er ebenfalls eine Straftat begangen.

Gruß Michael

Bin ich denn jetzt vorbestraft?

@Jameus

Ohne Urteil ist man natürlich auch noch nicht vorbestraft.

Und auch mit "nur Sozialstunden" gilt man nicht als vorbestraft. Obwohl "jede Verurteilung" gespeichert wird.

https://www.fachanwalt.de/ratgeber/ab-wann-gilt-man-als-vorbestraft

Bei Jugendlichen ist das nochmal ganz anders. Da stehen die Eintragungen im Erziehungsregister. Jugendliche sind wenn auch nicht vorbestraft, sondern "vorgeahndet".

http://www.sprint-ev.de/angebote/jugendliche-und-heranwachsende/16-jugendgerichtsgesetz.html

Gruß Michael

-Fahren ohne gültigen Führerschein

-fahren ohne Betriebserlaubnis

Du wirst Sozialstunden bekommen und einen Eintrag ins Register ( wie hoch, wirst du sehen, wenn du den nächsten Führerschein machen willst- der steht in frage)

so und nun das wahrscheinlich schlimmste für dich.

Da das Mofa bestimmt auf deinen Papa läuft- solltest du dir jetzt schon mal was ganz gutes einfallen lasen müssen.

Weil der wird richtig zahlen dürfen+ Punkte ( Fahrverbot- dein Papa wird wegen dir zu seiner Arbeit laufen dürfen)

-Fahrzeug keine Betriebserlaubnis

-Fahrzeug nicht Verkehrstüchtig

achja- die ganzen Kosten für den Rückbau müssen auch noch dazu gerechnet werden+vorstellung beim TÜV

Bin ich denn jetzt vorbestraft?

@Jameus

es wird in deiner Jugendakte stehen- wenn du beim Richter warst oder schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen hast.

Aber ja- du bist dann jetzt Vorbestraft- macht sich gut bei der Ausbildungsauswahl

Keine OWI mehr sondern Straftatbestand

§ 21 StVG

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Wenn die Zulassung/Versicherung über deine Eltern lief werden die sich auch freuen -> Absatz 1 Nr. 2 beachten.

Was dir passiert -> sieht man dann. Wie alt bist du denn?

Ich bin 15, bin ich denn jetzt vorbestraft?

Bis jetzt noch nicht - gab ja noch keine Verhandlung.

Ich gehe davon aus das du mit einem blauen Auge davonkommst. Ob eine Sperre bis zum Erwerb eines Führerscheins dazu kommt -> sieht man dann.

Zu den üblichen Vorwürfen wurde ja bereits genug gesagt. Bleibt noch der Betrug zum Nachteil der Versicherung, da du dir durch falsche Angaben den günstigen Versicherungsbeitrag für ein Mofa erschlichen hast, obwohl du eigentlich für ein Motorrad hättest zahlen müssen.

Wobei man auch direkt beim nächsten Punkt wäre: 83 km/h bei 50ccm machen aus dem Fahrzeug ein vollwertiges Motorrad. Es ist weder ein Kleinkraftrad ("50er"), da diese weniger als 45/50 km/h fahren, noch ein Leichtkraftrad ("125er"), da diese mehr als 50ccm haben müssen.

Von der KFZ-Steuer sind nach §3 KraftStG zulassungsfreie Fahrzeuge ausgenommen, zulassungsfrei sind nach §3 FZV nur Klein- und Leichtkrafträder, dein Eigenbau fällt in keine dieser Kategorien, so dass selbst für 50ccm Steuern anfallen.

Mal abgesehen davon, das alles was du genannt hast im Vergleich zur begangenen Straftat "Peanuts" sind, hast du dabei auch etwas Wesentliches übersehen:

In den EG-Fahrzeugklassen gehören sowohl das Leichtkraftrad als auch das Kraftrad zur Klasse L3e und für beide gilt, dass sie über 50 ccm Hubraum haben müssen.

Untergeordnet gibt es dann die Leichtkrafträder mit dem Hinweis "bis 125 cm3 und Leistung bis 11 kW".

Wenn man "dieses Teil" also wirklich einer anderen Klasse zuordnen könnte, dann den Leichtkrafträdern.

Gruß Michael

@19Michael69

Sehe ich anders. Das KraftStG nimmt Bezug auf die Definition der FZV, nicht auf die EG-Fahrzeugklasse. Es heißt "im Sinne dieser Verordnung ist oder sind".

§3 KraftStG:

Von der Steuer befreit ist das Halten von
1.Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;

§3 Abs 1 FZV:

2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
folgende Kraftfahrzeugarten:
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

§2 FZV:

Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm 3, aber nicht mehr als 125 cm 3;
@migebuff

Ich glaube kaum, dass man ihm wegen ganzen 3 Euro Steuer im Jahr an den Kragen gehen wird ;-)

Deine aufgeführten Paragraphen sind natürlich richtig, sie haben damit aber in erster Linie überhaupt nichts zu tun.

Die EG-Fahrzeugklassen gelten sehr wohl auch in Deutschland und sowohl die FZV als auch die FeV bauen darauf auf. Das kann man mittlerweile sehr schön bei der "Einteilung der Fahrerlaubnisklassen" bei der Klasse AM sehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Genaugenommen kann man ein frisiertes Mofa mit bis zu 50 ccm Hubraum, aber mehr als 45 km/h gar keiner Fahrzeugklasse mehr eindeutig zuordnen.

Wenn sich denn in solchen Fällen überhaupt einer die Mühe machen wird, dem erwischten "Mofa-Rocker" das vorzuwerfen, dann kann aus dem Mofa maximal ein Leichtkraftrad werden, da bis 125 ccm, aber kein Kraftrad.

Denn sowohl nach der FeV als auch nach der FZV müssen auch "Krafträder" mehr als 50 ccm Hubraum haben.

§ 2 FZV, Punkt 9:

Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

Das alles schütz ihn natürlich nicht, vor den zu erwartenden Strafen ;-)

Gruß Michael

@19Michael69
Die EG-Fahrzeugklassen gelten sehr wohl auch in Deutschland

Das ist natürlich richtig, die FeV verwendet ja auch diese Einteilung. Die FZV hat jedoch noch ihre eigene Definition der Klassen - daher heißt es ja auch "im Sinne dieser Verordnung sind Leichtkrafträder..." und nicht etwa "Leichtkrafträder sind Fahrzeuge gemäß EG-Fahrzeugklasse..."

Das ist halt noch ein Überbleibsel aus längst vergangenen Zeiten, aber eben noch immer Bestandteil der FZV.

Was das Kraftrad angeht: Es heißt "mehr als 50ccm (...) und/oder mehr als 45 km/h". Stünde hier nur "und mehr als..." hättest du Recht, so aber reicht es, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist.

Und ums noch verwirrender zu machen: Fahrerlaubnisrechtlich ist das Ding wiederum ein Leichtkraftrad, da die FeV keinen Mindesthubraum vorschreibt ^^

Zugegeben, das Ganze ist recht theoretisch, ich kenne aber zumindest einen Polizisten, der das der Form halber mit aufnimmt.

@migebuff

Was drehst du das denn jetzt hier hin und her?

Fakt ist, dass die EG-Fahrzeugklassen maßgeblich sind und der Text in den deutschen Gesetzen zwar anders geschrieben sein mag, sich aber danach richtet.

Und es Ist doch gut so, dass es da noch so verständlich steht. Denn wenn wie im Falle der Erläuterung der Klasse AM in der FeV irgendwann überall die EG-Fahrzeugklassen Einzug halten, dann versteht das kein Mensch mehr.

Mit dem "und / oder" hast du Recht.

Das gilt dann aber wiederum auch für Leichtkrafträder, denn Punkt 10 - Leichtkrafträder - sind Krafträder nach Punkt 9 mit den in Punkt 10 genannten Spezifikationen. Alles andere aus Punkt 9 gilt auch für Leichtkrafträder.

Um die Verwirrung aufzulösen: Nach der FeV werden keine Fahrzeuge klassifiziert, darin geht es um die für ein Fahrzeug benötigte Fahrerlaubnis. Von daher muss da auch nichts mehr mit Hubraum stehen.

Gruß Michael

ja sozialstunden oder verwarnung.
Entschuldige dich und sag es kommt nicht wieder vor