Was wird meine Strafe sein?

1 Antwort

Das hättest du VORHER recherchieren müssen Dann hättest du das nicht bestellt. Klar wird dir vorgeworfen, das in den Handel bringen zu wollen. Das Verfahren wirst du abwarten müssen. Es kommt natürlich darauf an, ob du bereits einschlägig aufgefallen bist.