Welche Strafe bekommt man wenn man erwischt wird beim Fahren üben auf öffentlichen Parkplätzen ohne Führerschein?

8 Antworten

2 Jahre sind übertrieben, aber einige Monate wird es wohl dauern.

Gegen dich (und deine Mutter!) läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen StVG 21: Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassen des selbigen. 

Nachdem ihr beide Ersttäter seid und keine wesentliche Gefährdung Dritter vorlag, dürfte die Strafe eher mild ausfallen. 

Bei dir wird nach Jugendstrafrecht geurteilt, d.h. dass wahrscheinlich nur einige Sozialstunden verhängt werden.

Deine Mutter muß hingegen durchaus mit einer Geldbuße rechnen. 

Eine Führerscheinsperre wird voraussichtlich auch nicht verhängt, aber so lang das Verfahren gegen dich läuft (und das kann durchaus einige Monate dauern!), wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen.

Ja, das hast du richtig verstanden.

Oh man, warum macht Ihr das immer wieder? Ist das das immer noch nicht bekannt welche gravierenden Folgen das hat?

Ihr habt Euch strafbar gemacht - Du und auch Deine Mutter. Das geht aus §21 StVG hervor:


§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html


Da Ihr von Zeugen gesehen wurdet ist es unerheblich das die Polizei praktisch zu spät kam - die Aussage der Zeugen ist vollkommen ausreichend um die Straftat nachzuweisen.

Welche Folgen sind zu erwarten?

In der Regel ist mit einer Geldstrafe von etwa einem Monatslohn-Nettolohn zu rechnen [ersatzweise sind Sozialstunden zu leisten]. Eine isolierte Sperrfrist kann verhängt werden, darauf wird aber oft verzichtet.

Auch Deine Mutter wird eine Geldstrafe zahlen müssen.

Mein lieber Crack,

Geldstrafe im Jugendstrafrecht? 

@clemensw

Ich übertreibe jetzt mal etwas und behaupte:

Die Fragestellerin steht bereits kurz vor dem Renteneintritt und übte mit ihrer 80-jährigen Mutter. ;))

Im Ernst: Auch wenn davon auszugehen ist das sie erst 17 oder 18 ist - die Fragestellung gibt das tatsächliche Alter nicht klar wieder weshalb durchaus auch eine Geldstrafe in Frage kommen kann...

Also ich habe mein Personalausweis der Polizei gegeben usw. Aber ich habe keine Papiere oder so unterschrieben oder bekommen... Kann das sein das sie einen Augen zu gemacht haben? Oder bekomme ich sowas per Post? 

@Elisena

Das wird ganz sicher zur Anzeige gebracht, die Polizisten haben hier überhaupt keine andere Möglichkeit. Tut mir leid für Dich, aber Du musst mit einer Strafanzeige rechnen. Dabei ist es auch egal wie die Umstände waren und das niemand behindert oder gefährdet wurde.

Wenn Du Dich nicht schon zur Tat geäußert hast wirst Du dazu noch gesondert Gelegenheit bekommen [Anhörung]. Allerdings kannst Du damit nicht mehr viel ausrichten, denn durch die Zeugenaussagen dürfte alles ausreichend beweisbar sein.

In etwa 2-4 Monaten kommt dann ein Strafbefehl der das Strafmaß enthält. Erst dann wenn das Verfahren abgeschlossen ist, und es keine isolierte Sperrfirst gibt, kannst Du zur Prüfung für die Fahrerlaubnis zugelassen werden. [das schrieb Dir @clemensw ja schon]

Ohne Führerschein darfst du nur auf Verkehrsübungsplätzen fahren und deinem Privatgrundstück fahren.

Auf öffentlichem Grund, egal ob Strasse oder Parkplatz hast du nichts verloren. Du wirst wahrscheinlich eine Führerscheinsperre bekommen.

Hallo,

Deine Mutter wird auch mit Konsequenzen rechnen müssen, und zwar geht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis hin zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Sie wußte, daß Du keinen Führerschein besitzt und hätte Dich nicht ans Steuer lassen dürfen. Es wird auf jeden Fall für Euch beide recht unangenehm. Nehmt Euch einen Anwalt.

Viel Glück,

Willy