Ohne Führerschein & Helm Motorrad gefahren - Strafe?

12 Antworten

Hallo Daisuke1721,

da sie Deine Geschwindigkeit nicht gemessen haben, wird diesbezüglich auch nichts auf Dich zukommen.

Was das Fahren ohne Führerschein angeht kommt folgender Bußgeldbescheid auf Dich zu:


[Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog]

Tatbestandsnummer: 204100

Tatvorwurf: Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro


Was den Helm angeht sieht der Bußgeldbescheid wie folgt aus:


Tatbestandsnummer: 121178

Tatvorwurf: Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm.

Ordnungswidrigkeit.: § 21a Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 101 BKat

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro


Haben die Polizisten auch noch festgestellt, dass das Fahrzeug frisiert war, kann unter Umständen durch das Frisieren die Betriebserlaubnis erloschen sein, dann kommt noch einmal folgender Bußgeldbescheid auf Dich zu:


Tatbestandsnummer: 319500

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 50,00 Euro


Aber bei dem Tatvorwurf kann es ja nicht darum gehen, dass Du den Führerschein nicht mitgeführt hast, denn mit 15 kannst Du weder im Besitz der Fahrerlaubnis und somit auch nicht Besitz eines Führerscheines sein.

Das bedeutet die Polizei hat ein Strafverfahren gegen Dich nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:


§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Diesbezüglich wirst Du Dich noch vor einem Richter verantworten müssen, der am Ende der Verhandlung das Urteil spricht.

Mit 15 ist bei Dir aber noch das Jugendstrafrecht anzuwenden, was bedeutet, Du kannst nicht mit der im § 21 StVG angeführten Geld oder Freiheitsstrafe bestraft werden, sondern musst lediglich mit einer Erziehungsmaßregel rechnen.

Die Erziehungsmaßregel wird in der Regel in Form von Sozialstunden verhängt, die in einer Sozialen Einrichtung wie Beispielsweise einem Altenheim abgeleistet werden muss.

Theoretisch, währe noch eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren möglich in der Dir keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, aber diese Sperre ist mehr als unwahrscheinlich.

Schöne Grüße
TheGrow

Du bist mit 15 mit einer Yamaha YZF-R1, einem 200 PS Motorrad, das angeblich auch noch getunt war,ohne Helm gefahren und erwischt worden? Träum weiter.....

Da Du 15 Jahre bist und somit bereits strafmündig, so wirst Du demnächst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Nach Jugend-Strafrecht dürften Dich dann für das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Ersttäter einige Sozialstunden, eine Führerscheinssperre von mindestens 6 Monaten bis max. 5 Jahren in schwerwiegenden Fällen und 3 Punkte in Flensburg erwarten.

Zudem dürfte es einen Eintrag in Dein Erziehungsregister geben. Ob die Ordnungswidrigkeit ( Fahren ohne Helm ) daneben noch zusätzlich geahndet wird, weiss ich nicht genau. Wenn ja, so könnte es hierfür ein gesondertes Ordnungsgeld ( vermutlich unter 40 Euro ) geben.

Der Gesetzgeber hat das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis nach § 21 StVG unter Strafe gestellt.
Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
In einigen Fällen, beispielsweise bei Fahrlässigkeit oder beschlagnahmter Fahrerlaubnis, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.
Wenn der Halter des Fahrzeugs das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt, macht er sich ebenfalls strafbar.

http://www.die-bussgeldkanzlei.de/fahren-ohne-fahrerlaubnis/index.php

Erw ird jedenfalls auch probleme kriegen,d enn das Ding ist illegal getunet und er der Halter.

Du wirst auf jeden Fall nicht so einfach zum FS zugelassen werden.