Darf der Gerichtsvollzieher mein Eigentum pfänden?

15 Antworten

Hallo kugal1610,

diese Frage taucht ständig hier im Forum auf. Ums kurz zu machen: gem. §808 Abs. 1 ZPO darf er alle sich im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfänden. Da Du bei Deinem Freund wohnst, befinden sich Deine Sachen in dessen Gewahrsam.

Gemäß Abs. 2 ersetzt das Anbringen des Pfandsiegels die Inbesitznahme durch den GV.

Sobald Du ihm nachweisen kannst, dass die Sachen sich in Deinem Eigentum befinden, kann der GV Entstrickung veranlassen.

Gruß

itasca

Ist leider so - wenn niemand anderes die Gegenstände als sein Eigentum nachweisen kann, geht man im Haushalt des Schuldners davon aus, daß es dem Schuldner gehört

Leg Widerspruch ein und bringe Zeugen herbei, die die Gegenstände als Dein Eigentum und nicht das des Schuldners bezeugen können

der gerichtsvollzieher muss davon ausgehen das der beklagte mit allen mitteln versucht sein Eigentum in Sicherheit zu bringen, vollglich sagen andere das es ihnen gehören würde.

da du keinen nachweis erbringen kannst sieht es schlecht aus.

beim laptop wäre es noch möglich auf Grund des inhalts/dateien ect versuchen nachzuweisen das es dein ist, benutzerkonten, wann sie erstellt und benutzt wurden, lässt sich über den eventlog erfahren.

beim tablet schon schwieriger, beim Fernseher quasi unmöglich.

auf jedenfall einspruch einlegen und eine erst Beratung beim RA einholen, alleine wirst du gegen Windmühlen kämpfen l.

Ich kann deinen Ärger ganz verstehen und die anderen hier auch aber: Du kannst ja nicht nachweisen dass dir diese Sachen gehören.
Also kann der Gerichtsvollzieher sie verpfänden, weil du ja mit im Haus wohnst.
Wenn ihr jetzt zum Beispiel nur einen Fernseher besitzt dann geht das nicht aber bei meheren Fernsehern, 2 Laptops, 2 Tablets; da nimmt der Gerichtsvollzieher keine Rücksicht. Er kann sogar dein Gehalt teilweise verpfänden.
Ich weiß das weil ich das in Bwl in der Schule gelernt habe.
Du könntest dich ja mal bei Gericht erkundigen warum du mit betroffen bist. Denn das Haus gehört ja jemanden anders.

Die Experten kommen sicherlich gleich zu wort, aber du kannst ne eidesstattliche Erklärung abgeben das es deine Sachen sind. Macht einen Mietvertrag fertig. In dem steht das ihr unentgeltlich das Haus bewohnen dürft und nur die Nebenkosten zahlt. Viel Erfolg

Ekztelaj  12.06.2017, 21:33

Dein Verwandter sollte ebenfalls ne Erklärung abgeben was in dem Haus ihm gehört und was nicht.