Darf ein geschenkter finanzierter Fernseher gepfändet werden?

3 Antworten

Hallo,

vorab: ohne es vielleicht zu wissen, hast Du mit Deiner geschilderten Situation einen rechtlich ziemlich verzwickten Fall angesprochen.

Grundsätzlich gilt, dass der Gerichtsvollzieher alle im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfänden kann (§808 Abs. 1 ZPO).

Ausgenommen davon sind die nach §811 ZPO Unpfändbaren Gegenstände. Ein Fernseher hat gute Chancen, dazuzugehören, da er möglicherweise Deine einzige Quelle ist, Dich über das Tagesgeschehen zu informieren. Ferner ist es in der Praxis so, dass ein Gerichtsvollzieher ohnehin kaum einen Fernseher pfändet, es sei denn, es handelt sich offensichtlich um ein neueres HighTech- Modell, welches bei einer Versteigerung einen über die Vollstreckungskosten hinaus vertretbaren Mehrerlös bringt. Ebenso wäre eine Austauschpfändung (§811 a ZPO) denkbar.

So wie Du aber schreibst, hast nicht Du die Schulden, sondern Dein Ex- Freund. Jetzt kann's ein bisschen schwierig werden, denn: auf wen die Raten laufen spielt keine Rolle. Wichtig ist, wer gegenüber dem Finanzierer als Darlehensnehmer gilt und wer gegenüber dem Verkäufer des TV als Vertragspartner anzusehen ist. Solange der Fernseher nämlich nicht voll bezahlt ist bleibt er im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Folglich konnte Dein Freund Dir den Fernseher gar nicht schenken, da er nicht Eigentümer ist (§903 BGB i.V.m. § 929 BGB - Einigung, Übergabe, Berechtigung).

Jetzt wird's aber noch besser: da, wie oben beschrieben die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners  befindlichen Sachen durchgeführt wird, kann ein Gerichtsvollzieher, welcher eine Vollstreckungshandlung bei Deinem Freund ausführt, den Fernseher gar nicht pfänden - er hat ja keinen unmittelbaren Zugriff drauf. Allerdings könnte er, vorausgesetzt Dein Freund wäre Eigentümer des Fernsehers (und nicht der Verkäufer), eine Pfändung in den Herausgabeanspruch des Gerätes pfänden (§846 ZPO nach den Maßgaben der §§ 829 bis 845 ZPO).

Jetzt stellen sich mehrere Fragen: solltest Du nach dem Sachenrecht tatsächlich Eigentümer des Fernsehers geworden sein, dann kann er nicht gepfändet werden. Nach meiner Auffassung trifft dies allerdings nicht zu, da Du meines Erachten nicht in Gutem Glauben warst (§ 932 Abs. 2 BGB). Du wusstest nämlich, dass der Fernseher auf Raten gekauft ist und diese weiterhin bedient werden müssen, weshalb der Verkäufer immer noch Eigentümer ist.

Ein Herausgabeanspruch Deines Freundes besteht meines Erachtens auch nicht, weil er nicht Eigentümer des Fernsehers ist. Und auch der Gerichtsvollzieher kann nicht pfänden, weil der Fernseher sich nicht im Gewahrsam des Schuldners befindet. Die einzige Konstellation, von Dir den Fernseher abzufordern wäre, wenn der Eigentümer (also der Verkäufer) gleichzeitig der die Zwangsvollstreckung betreibende Gläubiger wäre und durch einen Vollstreckbaren Titel die Herausgabe seines Eigentums nach § 883 ZPO verlangen würde.

Alles in allem muß man sagen, dass Du hier einen Sachverhalt für eine Klausur vorgegeben hast, für die man in der Regel ein 15- seitiges Gutachten erstellt.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß

itasca

Ganz blicke ich bei dem ganzen Wirrwarr nicht durch, aber im Kern geht es doch um folgendes:

Er hat einen Fernsehr auf Pump gekauft, jetzt kann er die Raten nicht mehr zahlen (unter anderem). Nun hat er das Gerät Dir geschenkt und das gleich auch noch schriftlich gemacht.

Das ist eine ziemlich leicht zu durchschauende Aktion, die ein Gerichtsvollzieher nicht akzeptieren wird.

Wenn das durchgehen würde, dann würde jeder alles mögliche kaufen, was er nic ht bezahlen kann und es durch weiterverschenken dem Zugrif des Eigentümers entziehen. Da lacht jeder Richter drüber.

Etwas, was einem selbst nicht gehört, da man es nicht bezahlt hat, kann man nicht verschenken.

Also hast du keinerlei Anspruch darauf......

Ja , aber ich habe 2 Monate auf mein Unterhalt verzichtet , das ich den Fernseher behalten darf und er den weiter abbezahlt . Glaub 4 Jahre sind es. 1 Jahr ist schon um...

@annada2907

Das ist egal.Der Fernseher gehört bis zur vollständigen Bezahlung dem Händler, der nun mal garnichts mit den Versprechen deines Freundes zu tun hat...

Kann man übrigens überall nachlesen.