Muß meine Freundin den Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen, wenn der zu ihrem Ehemann will?

3 Antworten

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Den Zutritt kann man dem GV zu jeder Zeit untersagen, sofern er keinen Durchsuchungsbeschluss hat. Die Zutrittsverweigerung wird der GV dem Gläubiger mitteilen und dieser kann entscheiden, ob er auf eine Durchsuchung besteht. So könnte der Gläubiger einen Beschluss bei Gericht erwirken und den GV erneut vor Ort schicken. Alles was nicht offensichtliches Dritteigentum ist, kann der GV pfänden. Die Drittperson kann dann Drittwiderspruchsklage bei Gericht einreichen.

Grundsätzlich muss man den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung lassen.

Dieser wird dann jedoch sicherlich bei Gericht einen Beschluss erwirken auch ohne die Einwilligung des Betroffenen die Wohnung betreten zu dürfen.

Ja. Genau. Reinlassen muss man ihn nicht. Dann kommt er mit dem Schlosser wieder und zwei Zeugen und öffnet die Thür. Was du in die Ehe eingebracht hast ist nach wie vor deine. Belege es. Wenn der GV kommt und eine erwachsene Person im Haushalt vorfindet, oder Angestellte, kann er zumindest Post zurücklassen. es wäre natürlich klug, sich mit dem Herrn zu einigen oder mit den Leuten, welche ihn zu Euch geschickt haben. mfg,