Kommt der Gerichtsvollzieher an das Sparbuch meines Sohnes?

5 Antworten

Es muß eindeutig auf den Namen deines Sohns laufen und ihr dürft es nicht missbrauchen und so eine Pfändung zu umgehen.

Der Gerichtsvollzieher ist nur für die Vollstreckung einer etwaigen Herausgabeanordnung zuständig. Die dahinterstehende Forderung muss per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch das Vollstreckungsgericht gepfändet werden. Allerdings geht das nur, wenn die Forderung auch dem Schuldner zusteht. Das ist hier nicht der Fall, da der Auszahlungsanspruch deinem Sohn zusteht. Folglich kann keine wirksame Pfändung stattfinden.

Wenn es auf seinen Namen läuft, normalerweise nicht. Es sei denn, ihr schafft da nachweislich Geld drauf, um einer Pfändung zu entgehen.

Es ist so, dass mein Ex-Mann einen Titel gegen mich hat und der Gerichtsvollzieher schon da war. Da mein Ex das ganze auch niemals ruhen lassen wird wird der GV dann wohl alle zwei Jahre wiederkommen. Wenn ich also weiss, dass der GV an das Konto meines 4 jährigen Sohnes ran geht würde ich das gar nicht erst eröffnen, weil es ja für seine Zukunft sein soll.

Es ist so, dass mein Ex-Mann einen Titel gegen mich hat und der Gerichtsvollzieher schon da war. Da mein Ex das ganze auch niemals ruhen lassen wird wird der GV dann wohl alle zwei Jahre wiederkommen. Wenn ich also weiss, dass der GV an das Konto meines 4 jährigen Sohnes ran geht würde ich das gar nicht erst eröffnen, weil es ja für seine Zukunft sein soll.

Hast du den vor sich zu verschulden so das der Gerichtsvollzieher vorbeikommt oder willst du dein Geld dort abladen damit der Gerichtsvollzieher der schon bald kommt da nicht ran darf?

Solang es auf dein Name ist ist alles ok