Wohne bei meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Darf der Gerichtsvollzieher Sachen pfänden die garnicht mir gehören?

5 Antworten

Wenn sie nicht dir gehören dann kann unter Umständen gepfändet werden,dann muss der eigentliche Besitzer nachweisen das sie ihm gehören !

Deshalb würde ich Sachen die nicht dir,sondern z.B.einem Freund gehören und dir bekannt ist das er keine Nachweise mehr zuhause hat,die dann belegen könnten das es ihm gehört,zurück zum Freund bringen.

PB1994 
Fragesteller
 21.10.2015, 19:17

Reichen die Rechnungen von deren Geräten auch aus? Ich mein da steht ja der Name des Dritten drauf.

isomatte  21.10.2015, 19:33
@PB1994

Wenn aus der Rechnung auch der Name des Käufers hervorgeht,dann sollte das als Nachweis ja reichen,dann sollte ja klar sein das es nicht dir gehört !

Aber die Rechnung sollte dann in Besitz desjenigen sein,denn es könnte ja dann auch sein das du es abgekauft hast und du die Rechnung so bekommen hast.

Wenn du nicht beweisen kannst, mit einer Rechnung oder ähnlichem, dass dir diese Dinge nicht gehören, dann wird er trotzdem pfänden. Was meinst du wieviele Leute ihre Eigentümer weggeben, nur damit sie nicht gepfändet werden? Auf diese Idee sind die Gerichtsvollzieher auch schon gekommen.

ich schätze Sie liegen beide unter der Pfändungsgrenze.

An Ihrer stelle würde ich mit ihrer Mutter gemeinsam einen Anwalt aufsuchen.

PKH Antrag mitbringen.Gibt Anwälte die Erstberatung machen.

Martin Hincke

Deine Mutter muss nachweisen können, dass die gepfändete Sache ihr gehört. 

Wenn du nachweisen kannst, dass sie nicht dir gehören, dann nicht. Bring doch die Sachen einfach da hin, wo sie hingehören. lg

mepeisen  21.10.2015, 16:01

Nur leider falsch. Wie Isomatte richtig schreibt, können diese Dinge grundsätzlich auch gepfändet werden vom GV. Der GV wird zwar üblicherweise, wenn ein Eigentumsnachweis (!) vorgelegt wird, die Sachen in Ruhe lassen. Aber der GV ist nicht verpflichtet, das zu glauben, was man ihm vorlegt und schon gar nicht muss er die Eigentumsverhältnisse prüfen.

Wenn ein Eigentum Dritter gepfändet wird, muss derjenige vor Gericht Einspruch einlegen mit einer Drittwiderspruchsklage.

KaeteK  22.10.2015, 12:59
@mepeisen

Danke, dann bin ich falsch informiert. Sollte vielleicht weniger dem TV glauben :-)