Gerichtsvollzieher - Handy & MacBook?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier wäre in der Tat eine Austauschpfändung möglich. 

Ein einfacher Rechner ist für 100 € zu haben. Genauso verhält es sich mit einem einfachen Smartphone. 

Wenn nun die vorhandenen Geräte einen Zeitwert besitzen, der einem Vielfachen des Wertes von möglichen Austauschgeräten entspricht, sind diese Geräte nicht vor Pfändung sicher. 

Irgendwie kann ich dich auch nicht so recht verstehen. Du kaufst dir ein Macbook und ein iPhone 6s und kannst dann deine Rechnungen nicht mehr bezahlen? 

Das war noch war den Schulden

ICH würde die Teile nicht in sichtweite des Gv plazieren

Eine Austauschpfändung lohnt sich bei diesen Geräten nicht. Alleine die Lagerung und der Transport kostet viel €€€.

Da sie das für die Arbeit/Beruf die Geräte brauchen, dürfen die Geräte nicht gepfändet werden.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein Handy mit einem Zeitwert von 400 - 500 € kann problemlos durch ein einfaches Gerät für 100 € ersetzt werden. 

Sicher sind die Geräte jedenfalls nicht.

Die Begründung, warum insbesondere ein Laptop benötigt wird, ist vor allem, dass man Bewerbungen schreiben kann. Da sind auch einfache Geräte möglich.

Wenn etwas für den Beruf gebraucht wird, dann kann der Arbeitgeber einen Laptop stellen. Anspruch, dass man den Privat-Laptop für den Beruf verwendet, gibt es nicht.

Termine vereinbaren geht auch per billigem Smartphone.

Das iPhone 6s kann einer Austauschpfändung zum Opfer fallen.

Wenn du spezifisch die Leistung und Eigenschaften des MacBooks brauchst, für dein Studium, wird es schwieriger.

Ja das kann der Gv durchaus machen.