Betrug, Paypal und Schadensersatz?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist auf eine bekannte Betrugsmasche hereingefallen:

Dreiecksbetrug.

Die "Dame", die ja völlig unschuldig ist und die NICHTS falsch gemacht hat, fordert jetzt - mit Recht - ihr Geld zurück und du musst zahlen. Dumm gelaufen.

Du hast das Geld von der Dame bekommen, aber du hast IHR keine Ware geliefert. Also kann sie den Paypal-Käuferschutz einschalten und ihr Geld zurückfordern. Und Paypal wird sich das Geld von dir zurückholen - mit allen verfügbaren Mitten.

Du hast den Fehler begangen, dass du die "Ware" nicht an den Inhaber des Paypal-Accounts, von dem du das Geld bekommen hast, also die bei Paypal hinterlegte Adresse, gesendet hast.
Das hättest du gemäß der Paypal-Nutzungsbedingungen tun müssen. Und da du das nicht getan hast, hast du keinerlei Verkäuferschutz.

Grundsätzlich sollte man als Privat-Verkäufer niemals Paypal akzeptieren, weil das Risiko, betrogen zu werden, relativ groß ist.

Hier wird beschrieben, wei die miesen Tricks der Betrüger funktionieren:
www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Ebay-Kleinanzeigen-Betrug-Erfahrungen-17961013.html

Blöde Geschichte, weil ihr beide vera... wurdet.

Nach Paypal-Richtlinien bist Du jetzt der Dumme. Wenn Du Geld über Paypal erhältst, bist Du verpflichtet, an die bei Paypal hinterlegte Adresse zu versenden.

Ich weiß zwar nicht, wie man Bitcoins überträgt aber irgendeinen Kontakt des Käufers musst Du doch gehabt haben. Wenn der (auch Email) nicht miteinander übereinstimmt, hättest Du das abklären müssen.

Ich habe einen Online-Shop. Wenn da jemand mit Paypal bezahlt und die Adresse / der Name weicht ab (regelmäßig der Fall, wenn jemand heimlich ein Geschenk kauft;-), muss der Käufer mir die aktuelle Adersse über Paypal bestätigen. Sonst sitze ich im Zweifel auf dem Schaden.

Du kannst jetzt nur Strafanzeige bei der Polizei stellen. Aufklärungschance = Null. Bitcoins sind ja extra anonym.

Dass Du das Geld nicht mehr hast, ist jetzt Dein Problem. Die Frau wird ihr Geld nicht aufgeben, dafür gibt es den Käuferschutz schließlich.

ich würde mal behaupten, das es sich wie bei einer irrtümlichen Überweisung verhält.

wenn Person A irrtümlich Person B Geld überweißt, ist Person B verpflichtet das Geld zurück zugeben.

da Person B sich ohne rechtlichen Grund bereichert hat.

sollte Person B das Geld schon ausgegeben haben, muss er dennoch zurück zahlen.

in deinem Falle ist es wohl das gleiche,.

auf Schadensersatz, kannst du wohl nur hoffen wenn der Betrüger gefasst wird.

EphraimUlk  11.02.2020, 23:42

Denk auch, dass es wie ungerechtfertigte Bereicherung gehandhabt wird. In dem Fall wäre der FS aber nicht zur Herausgabe/Schadensersatz verpflichtet, da er nicht mehr bereichert ist, vgl § 818 Abs 3 BGB

xxCORNHOLIOxx  11.02.2020, 23:45
@EphraimUlk

ja das dachte ich mir auch erst, aber dann habe ich vermehrt gelesen das dies nicht anerkannt wird von Gerichten.

wie z.B. hier.

§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Gibt der falsche Empfänger das Geld unmittelbar aus – zum Beispiel für einen Spontanurlaub – entfällt rechtlich gesehen die juristische Grundlage einer Rückforderung. Doch wird von den Gerichten die Tatsache der "Entreicherung" – das Geld ist ja weg – in der Regel nicht anerkannt. Sie müssen wohl oder übel das Geld zurückzahlen.

und der PP Käuferschutz kommt ja auch noch hinzu

Yetanotherpage  12.02.2020, 08:28
@xxCORNHOLIOxx

Wenn Geld die Ware ist (Aktien, Guthabenkarten, Spenden, Währungen,...) dann gibt es keinen Käuferschutz. Der Klassiker von Fremdzugriff geht aber immer, da könnte dann der Verkäuferschutz greifen... der aber wegen selbiges ausgeschlossen ist.

xxCORNHOLIOxx  12.02.2020, 18:47
@Yetanotherpage

Die oma hat ja keine Währungen gekauft.

von daher ist dies ausgeschlossen

Yetanotherpage  12.02.2020, 19:56
@xxCORNHOLIOxx

Kryptowährung.

Eigentlich ganz simpel, wenn man Geld mit Geld kauft gibt es keinen Käuferschutz. In Paypals Käuferschutzrichtlinien ist das natürlich viel ausführlicher, kannst da nachlesen.

xxCORNHOLIOxx  12.02.2020, 20:03
@Yetanotherpage

Ja, aber die Oma hat kein Geld gekauft.