Besitz von Alkohol Jugendlicher unter 16 Jahren
Heyho! Ich hatte gestern mit ein paar Kumpels die Diskussion ob der Besitz bzw das Mitführen (Nicht der Konsum!) von Alkohol im allgemeinen/ "schwachem Alkohol" von Jugendlichen (d.h. ab 14 J) unter 16 Jahren verboten ist. Und wie sieht das ganze mit Branntweinhaltigen Getränken aus? Konnte dazu noch nichts finden. Vielen Dank für mögliche Antworten
11 Antworten
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1 . Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2 . andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
http://www.buzer.de/gesetz/2319/a32957.htm
Von Besitz bzw. mitführen steht da nichts, also ist es auch nicht verboten.
Vom Besitz steht im Jugendschutzgesetz nichts. Daheim dürfen sich Kinder ja quasi legal betrinken, deshalb ist nur Abgabe an und der Konsum von Minderjährigen verboten.
So habe ich mir das auch gedacht.
Edit:
Ich gehe nun einfach davon aus, dass das ganze nicht gesetzlich geregelt und somit nicht Verboten ist. Vielen Dank!
Der Konsum ist für den Jugendlichen auch legal.
Das Jugenschutzgesetz regelt nur die Abgabe von alkoholischen Getränken und den Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit. Von Besitz ist nicht die Rede.
In der Tüte mit sich herumtragen ist nicht verboten. Zuhause trinken ist auch nicht verboten. Allerdings kann man bei Kindern und Jugendlichen die zuhause abgefüllt werden Zweifel daran haben, ob die Eltern in der Lage sind ihren Pflichten nachzukommen. Das Jugendamt sollte dann mal vorbeischauen.
Das ist doch einmal eine hilfreiche Antwort! Danke!
"....Von Besitz bzw. mitführen steht da nichts, also ist es auch nicht verboten...."
So einfach?
Egal, ob Du besoffen erwischt wirst oder nur mit brannweinhaltigen Getränken. Man wird immer von dem Vorsatz ausgehen, dass dieser Alkohol (von Minderjährigen) getrunken werden soll.
Die Polizei wird also nachforschen, woher Du diese Getränke hast..
... und "Ja"! - ... Dir wird nichts passieren
...und "Nein"! - ... dem der Dir den Alkohol verkauft hat wird der Hintern unter Strom gesetzt
... Und "Nein" ! - ... Du solltest diese Aussagen nicht verweigern, denn dann geht 100%ig eine Meldung an das Jugendamt....
... und wer will das schon??
:-) Norbert
Der Verkauf und der Konsum sind verboten.
Danke, mir sind die Regeln zum Konsum und Verkauf bekannt..jedoch nicht wie der Besitz geregelt ist!