Muss ein Polizist auch außerhalb seines Dienstes nur im Sinne des Gesetzes handeln und...

8 Antworten

Ein Polizeibeamter außer Dienst kann sich jederzeit in den Dienst versetzen und dazugehörige Maßnahmen z. B. eine Verkehrskontrolle durchführen.

Ein Polizist hat lediglich nach dem sogenannten "Oppurtunitätsprinzip" die Möglichkeit, von einem Einschreiten abzusehen. Das darf er aber auch, wenn er im Dienst ist.

In der Arbeitszeit muss er handeln,in der Freizeit darf er handeln.

Allerdings kommt es nicht gut,in der Stadt und bei seinem Vorgesetzten,wenn Leute von der örtlichen Polizei mit Kindern Alkohol trinken.

Zur Sicherung seines Rufes und seines Arbeitsplatzes wäre ihm zu empfehlen das zu unterlassen.Kommt das öfter vor kann man ihm auch die Abgabe des Alkohols an die Kinder unterstellen.

Aber dahergeredete Aussagen wie "er wird dann gekündigt" oder "er darf nicht" sind falsch und basieren auf Vermutungen.

Ein Polizist der ständig im Dienst wäre, hätte doch keinerlei Freunde mehr, z.B. wenn er bei einem Freund im Auto sitzt und dieser zu schnell fährt und er ihn Anzeigen müsste. Oder auch sonst jede Kleinigkeit.

Und nein, er muss nicht alles Anzeigen was ihm so im Privatleben an Verfehlungen über den Weg läuft.

Wenn es seine Freunde sind und er dabei ist. Ja dann kann er gekündigt werden bzw wird er gekündigt.

Was sollte er unternehmen,außer den Jugendlichen Alkohol und Kippen weg zu nehmen,die zu jung sind? Nach dem Jugendschutzgesetz ist der Verkauf, bzw. die Abgabe von Alkoholika und Zigaretten an Jugendliche, die das vorgesehene Alter noch nicht erreicht haben, strafbar, aber nicht der Konsum. Er müßte dann höchstens gegen die jenigen vorgehen, die Alkohol an unter 16 jährige und Zigaretten an unter 18 jährige abgeben.

nope strafbar ist es nicht. polizisten dürfen aber minderjährigen harten alkohol und rauchkram abnehmen.

@Crush4r

Der Verkauf und die Abgabe sind strafbar, was redest du denn da? Nicht für die Konsumenten,aber für die jenigen, die den Zugang möglich machen.

@YK1972

YK1972 hat Recht,nach § 9 Abs. 1 JuSchG, § 10 Abs. 1 JuSchG macht man sich bei solchen Handlungen strafbar.

Müsste der Polizist etwas unternehmen, auch wenn er gerade nicht im Dienst ist?

Nicht nur der Polizist. Jeder Erwachsene müsste unterbinden, dass Kinder u. Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren rauchen oder Alkohol trinken.