Dürfen Jugendliche Alkohol VERkaufen

8 Antworten

Ich sag es mal so bevor mein ältester 18 wurde durfte er bei seinem Verein nur Bier und Wein ausschenken und abkassieren wenn er hinter dem Tresen war bei Festen.

Darauf wurde streng geachtet und seit er 18 ist darf er auch hinter der Bar bedienen wo die Spirituosen verkauft werden.

Ist vielleicht bei Veranstaltungen wieder anders, aber es wird ja auch Alkohol verkauft auch wenn er offen ist.

Das mag bei deinem Beispiel aufgrund der vertraglichen Vereinbarung wohl so sein, ist aber keinesfalls arbeitsrechtlich dahingehend geregelt.

@Haglaz

Dann hilft ihm nur eins er muss den 16 jährigen als Mini jobber anmelden und beim Arbeitsamt sich Auskunft geben lassen.

Ich kenne keine Einschränkungen im Ausblidungsplan eines VerkäufersIn im LE oder RestaurantfachmannFrau, die das einem Auszubildenen verbietet. Wenn er / sie die Einschränkungen des Jugendschutzgesetzes im Verkauf von Alkohol und Tabakwaren einhält, funktioniert das.

Es ist aber kein Auszubildender sondern eine 450,00 € Kraft

@klausspagl

Eine der größten Errungenschaften der Französischen Revolution ist die Verwirklichung formaler Rechtsgleichheit aller Bürger vor dem Gesetz! :)

Hier zu unterscheiden, verstieße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

@klausspagl

Das ist mir klar, es geht dabei um die altersmäßige Einschränkung und dabei macht das Vertragsverhältnis keinen Unterschied.

@Novos

Was ist hiermit? "...die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze des Kindes gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung getroffen sind," §6 (2) JuSchG

http://www.jugend.rlp.de/jugendarbeitsschutz.html

Welchen Schutz bietet der Arbeitgeber, dass die Jugendliche nicht für sich selbst einkauft?

@Novos

Novos, yep. Das habe ich ja eben auch ausdrücken wollen, nur etwas schöner! :-)

@guinan

Er ermahnt ihn entsprechend mit erhobenem Zeigefinger und bedeutunsvoller Stimme! :-)))

6.2 JabschG ist hier überhaupt nicht einschlägig. :-)

@guinan

Das bedeutet, dass Du wenn Jugendliche in Deinem Haushalt leben, keinen Brandwein oder Brandweinhaltige Getränke im Haushalt haben dürftest, weil die Jundeklichen dadurch gefährdet sind?

Im LEH werden normalerweise keíne offenen Tabakwaren und Spritflaschen verkauft. Im Unterschied zur Gastronomie und selbst dort muss man als Mitarbeiter keine 18 Jahre alt sein.

@klausspagl

Hast du schon beim Arbeitsamt nachgefragt?

Hallo,

ich weiß nicht, wie das gesetzlich geregelt ist, aber meine Tochter verkauft in der Gaststätte, in der sie arbeitet auch Alkohol und Schnaps usw.... Es sind zwar immer die Chefs anwesend, aber sie selbst ist unter 18 J.

Ich würde mir eher die Frage stellen: Was kann dir passieren, FALLS der Jugendliche für sich selbst Zigaretten und Alkohol kauft oder für minderjährige Freunde. Bestraft wird dann derjenige, der ihm das zugänglich gemacht hat.

In so einem Fall würde vermutlich keiner die Ausrede gelten lassen "Aber er war ja angestellt, er SOLLTE ja nur VERkaufen", denn es muss auch kontrolliert werden, ob das wirklich so läuft. Hier wären passende Begriffe Verantwortung und Aufsichtspflicht.

Als Beispiel wurde Handyvertragverkäufern, die an unter 14 jährige Verträge verkauft haben, die diese sich mit einer falschen Altersangabe online erschlichen haben und anschließend hohe Kosten verursacht haben, dass sie das Geld nicht von den Erziehungsberechtigten einfordern können, da sie selbst ja auch einen Gewinn dadurch erzielen, es Jugendlichen und Kindern so leicht zu machen, über Onlineformulare Verträge abzuschließen und da keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, da ja die Eltern nicht überall dabei sein können.

Weiteres Beispiel ist die Quengelzone im Supermarkt, auch dort werden die Supermarktbesitzer und nicht die Eltern verantwortlich gemacht, wenn ein Kind sich Süßwaren greift und in den Mund steckt, während die Mutter am Bezahlen und Einpacken ist.

Ich würde die 16jährige nicht alleine Spirituosen und Zigaretten verkaufen lassen. Erlaubt ist es schon....allerdings muss du deiner Aufsichtspflicht dennoch nachkommen.

Was kann dir passieren, FALLS der Jugendliche für sich selbst Zigaretten und Alkohol kauft oder für minderjährige Freunde.

Ist nicht mehr von der Vollmacht umfasst, so what?

In so einem Fall würde vermutlich keiner die Ausrede gelten lassen "Aber er war ja angestellt, er SOLLTE ja nur VERkaufen", denn es muss auch kontrolliert werden, ob das wirklich so läuft.

Wenn du hier Richtung Compliance und § 9 Abs. 2 OWiG anspielst, ist das ganze ganz genau je nach Fall zu prüfen.

Als Beispiel wurde Handyvertragverkäufern, die an unter 14 jährige Verträge verkauft haben, die diese sich mit einer falschen Altersangabe online erschlichen haben und anschließend hohe Kosten verursacht haben

Ist ein unwirksamer Vertrag, Minderjährige können ohne Einwilligung grundsätzlich keine rechtlich nachteiligen Verträge eingehen.

Hi,

also ich habe mit 16 auch schon als Nebenjob Alkohol verkauft und ausgeschenkt. War nie ein Problem. Die arbeitszeiten (Jugendschutz) sind aber wichtg bei 16jährigen.

Zigaretten hatte ich mit 16 auch an der Kass verkauft (damals war das Rauchen aber schon mit 16 erlaubt), glaub aber nicht dass das ein Problem ist.

an der Kasse vom Supermarkt sitzen ja auch Minderjährige und verkaufen alles mögliche.

das ist nicht vergleichbar. Im Supermarkt ist immer eine Erwachsene Person auch anwesend, bei mir kann es sein, dass die Minderjährige Person auch alleine im Markt ist.

Ob es bei Dir ein Problem war oder nicht kann Zufall sein, ich suche eine juristisch einwandfreie Antwort!

@klausspagl

sorry.

Zufall war es nicht, da wir ja auch kontrolliert wurden. aber egal. Im Supermarkt war ich auch öfter mal alleine in den Mittagsstunden.