Ist das Eigentum von Cannabis in D wirklich verboten?
Schönen guten Abend. Das Gesetz unterscheidet doch klar zwischen Besitz und Eigentum … ich wollte mich erkundigen, wo genau im BtmG das Eigentum klar verboten ist? Eine Erlaubnis bedarf man gemäß § 3 nicht für den Besitz und auch nicht für das Eigentum. Wobei der „unerlaubte“ Besitz ja in § 29ff verboten ist. Einzig beim Erwerb könnte es vllt schwierig werden. Gemäß § 16 ist man ansonsten als Eigentümer noch für einen sorgfältigen Umgang verpflichtet und muss nicht mehr konsumierbare Betäubungsmittel sachgerecht entsorgen und verhindern, dass ein Anderer nicht mehr verkehrsfähige BtM versehentlich konsumieren könnte. Das ist übrigens der erste § der sich gezielt um den Eigentümer und nicht um den Besitzer (oder andere Personen) kümmert, welcher einige mehr Auflagen zu erfüllen hat. Ansonsten hat man als Eigentümer gemäß § 24 noch die Pflicht, gemäß § 22 die Polizei in die Wohnung zu lassen, damit diese sich erkundigen kann, dass alles mit rechten Dingen vor sich geht und diese oder andere Behörden evtl noch eine Probe mitzugeben. Diese Probe wiederum muss allerdings gemäß § 23 angemessen entschädigt werden, außer man verzichtet ausdrücklich auf diese Entschädigung. Viele Menschen kritisieren ja, dass der Konsum von Btm erlaubt sei, weil der Konsum nicht ausdrücklich verboten ist. Dann kritisieren diese Menschen wiederum, wie der Konsum legal zu bewerkstelligen sein soll, ohne sich zugleich des Besitzes strafbar zu machen, und dabei entstehen komplizierte Fallbeispiele, wobei auch bei diesen das Btm genau genommen wieder besessen wird. Ich sehe hier allerdings kein Widerspruch, denn wenn das meine Btm sind, ich diese also nicht nur besitze, sondern Eigentümer bin, dann kann ich diese auch konsumieren, ohne mich strafbar zu machen. Vielleicht kann mir jemand bezüglich dieser Sachlage aufzeigen, ob ich vllt irgendetwas übersehen habe? Ich habe jetzt das ganze BtmG durchgelesen, aber aus der Perspektive kein ausdrückliches Verbot gegen den Eigentum finden können und auch so wird der Eigentümer wirklich nur in § 16 erwähnt, in welchem Zusammenhang ich das gut nachvollziehen kann, wenn ich die Erwöhnung des Eigentümers nicht irgendwo anders aus Versehen überlesen habe.
4 Antworten
Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen und ich bin auch kein Jurist, aber ich versuche mal mein Laienwissen Kund zu tun.
Also, in der Theorie hast du Recht, aber wo wird das in der Realität einen Nutzen haben? Wenn du Gras dabei hast und von der Polizei kontrolliert wirst, ist es in deinem Besitz -> du hast Probleme. Dabei ist auch egal ob du es wegwirfst, da es dennoch in deinem Besitz war (jedoch muss die Polizei beweisen können(dafür reicht auch eine Zeugenaussage)dass du es weggeworfen hast).
Wenn ein Freund es dabei hat, du aber der Eigentümer bist und er dich verpetzt, wird Aussage gegen Aussage stehen und damit ist es auch egal wer der Eigentümer ist und dein Freund bekommt Probleme.
Wenn du aber in größeren Sphären denkst, nach dem Motto "Ich werde der cleverste Dealer indem ich meine Ware nichtmal anfasse" ist es auch irrelevant, da du dann nicht wegen Besitz, sondern wegen Handel angeklagt wirst.
Das Eigentumsrecht an Cannabis kannst du in Deutschland haben. Nur bringt dir das absolut nichts, da du weder damit handeln oder es besitzen darfst. wenn wir jedoch annehmen, du dealst mit Cannabis und erzielst dabei einen Gewinn, ist dieser entsprechend steuerpflichtig, wobei die jeweiligen Eigentumsrechte eine Rolle spielen.
Zur Erklärung: Eigentum bedeutet eine rechtliche Zuordnung (einfach ausgedrückt) nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt. Wenn du jedoch konsumieren willst, benötigst du jedoch letzteres.
Nein, in der Hand halten ist besitzen. Die genauen Definitionen von Eigentum und Besitz kannst du gerne in der juristischen Literatur nachlesen.
Um dein Handy beispiel aufzugreifen:
Wenn du dir ein Handy kaufst, bist du Eigentümer und Besitzer. Gibst du es einem Freund zum Telefonieren, wird dieser Besitzer, du bleibst jedoch Eigentümer.
Schließt du einen Handyvertrag ab, wirst du Besitzer des Gerätes. Eigentümer jedoch erst, nachdem das Telefon über die Vertragslaufzeit abgezahlt worden ist.
Eigentum kann man im Grunde erlangen durch 1. Kauf (was verboten wäre), 2. durch Aneignung (wozu es in diesem Fall keine Rechtsgrundlage gibt) und 3. durch Erbschaft. D.h. du könntest so theoretisch Eigentümer von Cannabis werden, nur ist der Besitz dann immer noch strafbar.
Das ist falsch. Du kannst Eigentümer und Besitzer gleichzeitig sein.
Als "nur" Besitzer kannst Du Cannabis in der Hand halten
Als "nur" Eigentümer kannst Du Cannbis nicht in der Hand halten, dann wärst Du immer auch noch Besitzer dazu
Eigentum wird er wohl kaum haben.
Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetz ist die von Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über ein darin aufgeführte Droge. Eine Mutter, die ihrem Sohn sein Cannabis abnimmt und zur Polizei bringt oder vernichtet, verfügt zwar über die tatsächliche Sachherrschaft, nicht jedoch über den erforderlichen Herrschaftswillen, weil sie das Cannabis ja loswerden will. Daher keine Straftat.
Besitz und Eigentum sind Begriffe aus dem Zivilrecht, die bei Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes soweit ich weiß irrelevant sind. Eigentum fällt wenn ich mich Recht erinnere auch unter Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.
Du bist ziemlich auf dem Holzweg und auch Du wirst keine gesetzliche Lücke zum Kiffen finden ;-)
Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft, ohne die kannst Du Kiffen vergessen. Hast Du nix Gras in der Hand, kannst Du nix in die Papers rollen.
Wenn Du Eigentümer ohne Besitz bist: Hast Du nix Gras in der Hand, kannst Du nix in die Papers rollen.
Fazit: Ohne Besitz ist Kiffen unmöglich, folglich reicht es den Besitz unter Strafe zu stellen
Eigentum lässt sich doch übertragen, und ich möchte das Cannabis ja nicht "besitzen". Als Eigentümer habe ich den Besitz ja nicht nötig, denn ich habe die "umfassendste Sachherrschaft" und nicht die umfassende Sachherrschaft wie beim Besitz. Als Eigentümer kann ich meinen Eigentum durchaus in der Hand halten, ohne Besitzer zu sein. Der Besitz schließt den Eigentum aus. Ich denke Besitz im juristischen bedeutet nicht das gleiche, wie das Wort "besitzen" in der Umgangssprache. Wenn ich ein Handy in der Hand halte, bin ich entweder der Besitzer, oder der Eigentümer - in der Hand halten kann ich es doch in beiden Fällen und damit telefonieren auch.