Hochprozentiges unter Minderjährigen auf einer Privatparty

2 Antworten

Die Eltern bekommen richtig Ärger. Sie hätten aufpassen müssen. Außerdem hat es ab 22 Uhr leise zu sein.

Also erst mal anklagen tut die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei. Aber das nur nebenbei. Grundsätzlich kann die Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt (oder Eltern) aufnehmen. Aber grundsätzlich gilt, was sich nicht beweisen lässt, kann man auch nicht ahnden. Daher sehe ich in dem von Dir geschilderten Fall keine großen Ansatzpunkte für eine Anzeige oder Ahndung. Aber der Alkohol kann sichergestellt werden und ggf. auch eingezogen werden. Außerdem kann die Polizei Mitteilungen an z. B. das Jugendamt über die Feststellungen machen.