Liebes Forum,
wir sind eine Bruchteilsgemeinschaft mit insgesamt 7 Eigentümern. Die Besitzanteile einer Immobilie sind wie folgt verteilt:
A: 1/3
B: 1/3
C,D,E,F,G: je 1/15
Die Immobilie ist vermietet und wirft durch einen gut dotierten, langjährigen Mietvertrag (läuft noch 9 Jahre) eine gute Rendite ab.
Das Darlehen (jeder Gläubiger 325.000€) ist getilgt und die Bank hat die Grundschuldbriefe nebst Löschungsbewilligungen lediglich an A zugeschickt.
A hat nun kein Interesse mehr an der Weiterführung der Bruchteilsgemeinschaft und strebt eine Teilungsversteigerung an, nachdem er ein Angebot von B,C,D,E,F,G für seinen Anteil ausgeschlagen hat. Um ein zu hohes "geringstes Gebot" bei der Teilungsversteigerung zu verhindern, pocht er nun vehement auf eine sofortige Löschung der Grundschuld. B,C;D;E;F;G möchten dies verhindern, weil sie weiterhin von dem lukrativen Mietvertrag profitieren und die Immobilie nicht zu günstig verkaufen wollen. Nun ergeben sich folgende Fragen:
1) Kann A die Grundschuld auch ohne unser Einverständnis / Unterschrift löschen lassen?
2) Muss A auf Anfrage die Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen an B,C,D,E,F,G aushändigen?
3) Können B,C,D,E,F,G beliebig lange die Löschung der Grundschuld "blockieren"?
Vielen Dank für eure Auskunft.
Stefan S.