Teilungsversteigerung! Darf ich dafür Werbung machen?

1 Antwort

Nicole

Ls. https://www.gevestor.de/details/die-gerichtliche-teilungsversteigerung-was-sie-als-beteiligter-am-verfahren-beachten-sollten-22514.html

"Selbstverständlich können auch die Beteiligten nebenher in Veröffentlichungen auf die Versteigerung hinweisen, wobei auch bei gutem Willen aus nicht koordinierten Aktionen nicht nur Vorteile entstehen können; bewusst falsche oder irreführende Veröffentlichungen kann das Gericht dabei nicht verhindern, aber es kann notfalls von sich aus Richtigstellungen veröffentlichen" (Quelle: "§ 39 ZVG Komm. Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens von Storz/Kinderlen)

Rat: Mutter sollte von einem Fachkundigen begleitet werden.