Probejahr Umzug und 1 Partner arbeitet, wieviel bekomm ich noch?
Wir haben das Probejahr beantragt und das läuft am 31.12.2022 aus.
Probejahr wurde vom Jobcenter bis 31.12.22 bewilligt. Bekomme die hälfte Miete für die jetzige Wohung und ich meinen vollen Regelsatz.
Wir ziehen aber im 01.11.2022 um, entfernung etwa 5km.
Meine Partnerin arbeitet.
Habe einen neuen Untermietvertrag schon gemacht für die neue Wohnung ab.1.11.22 und der neue Vermieter ist damit Einverstanden(schriftlich festgehalten) aber noch nicht Unterschrieben.
Jetzt meine frage: Wenn am 31.12.22 ist das Probejahr vorbei, wieviel bekomm ich dann ab 1.1.23 noch am Hartz4? Meine Freundin verdient 1105.- Netto und bekommt noch Witwenrente 236.-. Miete zahlt Sie ab 1.11.22 komplett 750.- Warm ( 550.-kalt und 200.-NK)150.-Heizkosten und 50.-NK
mein Untermietvertrag habe ich jeweils die hälfte angegeben also warm Komplett 375.-. ( 275.- Kalt, 75.- Heizung und 25.- NK)
Bei Amt habe ich noch nichts abgegeben. Wollte mich erstmal erkundigen.
Danke schon mal in vorraus.
1 Antwort
Mit Ende des Probejahres sinkt auch Euer Bedarf - sprich nach derzeitigem Stand hättet Ihr Anspruch auf 2 * 90% des Eckregelsatzes ( 449 Euro ) = 808 Euro zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft.
Anrechnung des Einkommens ( aus Lohn ) .... die ersten 100 Euro des Bruttoeinkommens sind anrechnungsfrei, vom Betrag darüber hinaus weitere 20% .... der sich dann ergebende Betrag wird vom Nettoeinkommen abgezogen.
Inwieweit sich dabei aus der Rente noch Freibeträge ergeben - weiß ich ehrlich gesagt nicht .
Was sich zukünftig mit Einführung des Bürgergeldes ändern wird, steht noch in den Sternen. ( Planungen )