Kann ich bei Arbeitsmarktrente ohne Abzüge erben?
Hallo, ich habe nun die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Jedoch nicht nur krankheitsbedingt, sondern auch Arbeitsmarkt bedingt. Diese ist auf 2 Jahre befristet. Das Jobcenter zahlt mir also noch zur Aufstockung dazu.
Ich weiß, dass bei einer vollen Erwerbsminderungsrente das Erbe behalten werden kann. Auch, dass wenn ich beim Sozialamt aufstocken muss, Gelder zurückgezahlt werden müssen und mir ausgerechnet wird, wie lange ich von dem Geld leben muss, bis ich einen neuen Antrag stellen kann.
Wie würde es in einem Erbfall aussehen, wenn ich Aufstockung vom Jobcenter beziehe? Wird mir das Erbe dann weggenommen?
Schonmal danke für Eure Antworten....
2 Antworten
Nein, mit dem Erbe musst du nichts zurück zahlen.
Die jeweiligen Gesetzbücher sind jedoch nicht so einfach zu überblicken. Ein Bsp. und zur Korrektur:
Ein Erbe, das nach Bezug von Sozialleistungen erhalten wird, gilt als Einkommen. Vor Bezug von Sozialleistungen als Vermögen, wobei es da Grenzen bei den jeweiligen SGBs gibt. Bei der Grundsicherung SGB XII z.B. musst du nichts zurück zahlen und ca 5000 € werden nicht angerechnet aber man muss zukünftig davon leben. Diese Grundsicherung kann man jedoch erst beantragen, wenn du die Erwerbsunfähigkeit auf Dauer hast.
Es wird hier zwar ausgerechnet, wie lange man vom Erbe leben könnte, aber das ist keine strickte Vorgabe eher für beide Seiten eine Orientierung, man sollte es bis zum neuen Antrag also nicht verschleudern.
Bei einer EMR auf Dauer kannst du (unabhängig vom Vermögen), aber auch Wohngeld beantragen, da ist der Freibetrag wesentlich höher, man bekommt aber auch etwas weniger. Grundsätzlich könnte man also in diesem Fall zwischen SGB XII und Wohngeld wählen.
Das soll nur aufzeigen, dass alles nicht so einfach zu beantworten ist. Wie es nun bei einem Erbfall bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt ist, kann ich nicht sagen.
Du könntest evtl das Jobcenter für einen Monat aussetzen und dann mit dem Erbe als Vermögen neu beantragen. Das jedoch würde ich mal von vdk oder sovb prüfen lassen. Evtl auch Caritas oder andere Hilfestellen. Da sollte man besser Fachleute konsultieren. Denn die Vermögensgrenze wird bei Hartz schon wieder anders berechnet.
Weggenommen wird Dir, wenn Du erbst, nichts!
Du bist dann nur nicht bedürftig und Dir stehen dann halt, weil Du vermögend bist, keine aufstockenden Leistungen mehr zu.
Warum sollte denn auch die Allgemeinheit für Dich aufkommen, wenn Du erbst und Du davon mit Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst?!?!
wer sollte dir denn das Erbe wegnehmen?
wenn du etwas erbst dann bekommst du zu deiner Erwerbminderungsrente keine zusätzlichen Leistungen mehr vom Sozialamt, diese Aufstockung fällt weg, dir wird vorgerechnet wie lange du dann keine Bezüge mehr bekommst ,das kommt auf der höhe des Erbes an.
Aber genau so hat es dir Alarm67 schon einmal geschrieben.
Danke für Deine Antwort :-) Ich dachte nur, dass ich bsw. bis zu 10 Jahre rückwirkend an den Staat zurückzahlen muss... Das ist eigentlich das, was ich wissen wollte.
Nein, du mußt nichts zurück zahlen,auch wenn du jetzt Millionen erben würdest.
Ich würde ja keinen Antrag auf Lebensunterhalt stellen. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich das aufgestockte Geld zurückzahlen muss. Und ob ich dann weiterhin vom Jobcenter Geld bekomme, weil mir das Erbe weggenommen wird. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Sorry