Zugangsbeschränkungen zu Wohnung von verstorbener Mutter?
Mir gehören von einem 3 Familienhaus 2 Wohnungen . In der einen wohne ich die zweite habe ich vermietet. In der dritten Wohnung lebte meine Mutter, die nun leider verstorben ist, ihr gehörte auch diese von ihr bewohnte Wohnung. Nun möchte ein Miterbe dieser Wohnung auch den Haustürschlüssel? Wohnungsschlüssel hat er. Reicht es wenn er sich mit mir, über den Zugang durch mein Haus, zur vererbten Wohnung, abstimmt?
2 Antworten
Wer Wohnungsschlüssel hat und zugangsberechtigt zur Wohnung ist, hat natürlich auch ein Anrecht auf den Haustürschlüssel, sonst währe der Wohnungsschlüssel unnütz.
Und diese Bedenken hast du bei deinen Mietern nicht? Die haben Zugang zu denselben Räumlichkeiten.
Im Treppenhaus hat sowieso nichts zu stehen- Fluchtweg- und der Keller hat normalerweise separate Türen und Schlüssel.
Ehrlich gesagt hätte ich eher Bedenken, das er aus der Wohnung Sachen raus nimmt, für die noch nicht geklärt ist, wem diese zustehen und würde mir keine Sorgen darüber machen, ob er ne Dekokatze von der Fensterbank im Treppenhaus klaut.
Du musst ihm einen Haustürschlüssel aushändigen, ist doch logisch.
Er erbt einen Teil der Wohnung und will diese durch die Haustür betreten.
Ich habe Bedenken, dass dieser Miterbe ( mein Bruder ) sich noch im Haus woanders umsieht. Möchte nicht, dass er an meine privaten Dinge in meinem Haus kommt( Keller, Dinge die im Hausaufgang/ Treppenhaus sind usw.