Du musst ihm einen Haustürschlüssel aushändigen, ist doch logisch.
Er erbt einen Teil der Wohnung und will diese durch die Haustür betreten.
Du musst ihm einen Haustürschlüssel aushändigen, ist doch logisch.
Er erbt einen Teil der Wohnung und will diese durch die Haustür betreten.
Ihr habt beide das Sorgerecht und die Mutter des Kindes bestimmt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du musst das mit ihr klären. Außerdem ist es nicht unüblich, dass es zwischen pubertierenden Kindern und ihren Eltern Konflikte im Alltag gibt. Du kennst nur die Schilderungen deines Kindes... Als Eltern muss man da manchmal auch echt starke Nerven haben!
Selbstverständlich dürfen das Eltern, denn sie sind die Sorgeberechtigten mit allen Rechten und Pflichten.